Luxemburg. Eine deutsche Übergangsregelung, mit der die Besoldung von Beamten nicht mehr an das Alter, sondern an Berufserfahrung gebunden wird, verstößt nicht gegen EU-Recht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Es gebe nach EU-Recht auch keine Verpflichtung, den wegen ihres Alters diskriminierten Beamten rückwirkend einen Ausgleich zwischen dem tatsächlichen und dem höchstmöglichen Gehalt ihrer Besoldungsgruppe zu zahlen.

Mehrere Beamte des Bundes und des Landes Berlin hatten geklagt, weil sie sich wegen ihres Alters diskriminiert fühlten. Früher war für die Gehaltseinstufung das Lebensalter maßgebend. Seit 2009 und in Berlin seit 2011 wird die Bezahlung an der Berufserfahrung orientiert. Weil sich eine Übergangsregelung aber nach dem bisherigen Gehalt richtet, verlangten sie eine Ausgleichszahlung.

Mit ihrem Urteil wichen die höchsten EU-Richter von der Auffassung des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes ab. Der hatte die Auffassung vertreten, das EU-Recht schreibe einen solchen rückwirkenden Schadensersatz vor. Der EuGH verneinte das. Mehrere deutsche Bundesländer hatten sich bei der Aufstellung ihrer Haushalte bereits auf Schadenersatz-Forderungen eingestellt. Hätten die Kläger vom EuGH Recht bekommen, wären auf sie und den Bund Kosten über 3,6 Milliarden Euro zugekommen.