Nach den neuen Regeln beim Internethandel muss Widerruf ausdrücklich erklärt werden

Berlin. Onlinekäufer genossen bislang zahlreiche Privilegien: 14 Tage ab Erhalt der Ware konnten sie jeden Kauf ohne Angabe von Gründen widerrufen und die Waren, sofern sie mehr gekostet hatten als 40 Euro, gratis an den Versandhändler zurückschicken. Doch das ist vorbei, ab dem heutigen Freitag gelten neue Regeln. Kunden müssen jetzt den Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Onlinehändler erklären – das kommentarlose Zurückschicken reicht nicht mehr. Vielfach liegen den Waren zwar schon heute Formulare bei, auf denen die Verbraucher ihren Widerruf erklären und die Gründe dafür angeben können. Doch bisher war das Ausfüllen keine Pflicht.

Außerdem, und das ist die gewichtigere Änderung aus Kundensicht, gilt nun die Grundregel, dass jeder Kunde die Versandkosten für Retouren selbst tragen muss. Experten geben jedoch Entwarnung: Viele Versandhändler werden von dieser Regelung abweichen und weiterhin freiwillig die Rücksendekosten tragen. Letztendlich entscheiden aber die Unternehmen, ob sie weiterhin die Retourenkosten tragen wollen. Bei einem Widerruf muss der Kunde die Waren weiterhin innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Es reicht aber nicht mehr, dies kommentarlos zu tun: Der Widerruf muss durch eine eindeutige Erklärung erfolgen. Eindeutig sei etwa das Wort „Widerruf“ oder „Bitte das Geld zurückerstatten“.

Die Widerrufsfrist beginnt künftig allein mit dem persönlichen Erhalt der Ware

Wer das Paket auspackt und die Produkte später zurücksenden möchte, darf diese nur in dem Umfang ausprobieren, wie es ihm auch im Laden möglich wäre. So kann man Kleidung und Schuhe selbstverständlich anprobieren und sie zurückschicken, wenn sie einem nicht passen oder nicht gefallen. Wer hingegen zwei Kameras bestellt, mit beiden auf Fotosafari geht und anschließend eine wieder zurückschickt, geht zu weit. Die Widerrufsfrist beginnt – und das ist neu – künftig allein mit dem persönlichen Erhalt der Ware. Das Hinterlassen einer Lieferbenachrichtigung durch den Paketboten oder die Abgabe beim Nachbarn reicht nicht aus, damit die Widerrufsfrist startet. Zudem bekommt ein Widerrufsrecht, wer einen Strom- oder Gasvertrag am Telefon oder im Internet abschließt. Bislang haben die Anbieter diese Möglichkeit nicht immer eingeräumt.

Wer den Widerruf nicht erklärt oder die Waren zu spät zurücksendet, muss sie auch bezahlen. Zumindest meistens – denn auch hier sind die größeren Händler kulant. Die Beweispflicht für die rechtzeitige Absendung des Widerrufs liegt beim Käufer.