Länderkammer für längere Übergangsfristen und Verbesserungen für Solarstrom

Berlin. Der Bundesrat dringt trotz Zeitdrucks bei der Ökostrom-Reform von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf Änderungen. Gabriel und sein Staatssekretär Rainer Baake hatten sowohl die Länder als auch den Bundestag vor Änderungen und Verzögerungen der Reform gewarnt: Zum einen dürften die Wünsche die Energiewende nicht verteuern. Zum anderen verlange die EU eine schnelle Umsetzung des Vorhabens, um auch weiter Industrierabatte auf die Umlage zur Förderung des Ökostroms gewähren zu können. An diesen Vergünstigungen haben auch die Länder Interesse.

Solange das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht beschlossen ist, können die Rabatte nicht beantragt werden. Ziel ist es daher, die Ökostrom-Reform Anfang August in Kraft treten zu lassen. Parallel dazu würde die EU den Weg für die im EEG verankerten Rabatte frei machen. Der Bundesrat kann zwar das EEG kaum stoppen, aber mit Anrufung des Vermittlungsausschusses erheblich verzögern. Anfang April hatten sich Länder-Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel daher bereits getroffen, um im Vorfeld Streitpunkte auszuräumen.

Öko-Stromanlagen sollen erst 2018 ausschreibungspflichtig werden

Die Länder verlangten nun aber dennoch Änderungen: So sollen die bisherigen Förderkonditionen für Strom aus Wind, Wasser, Sonne oder Biomasse für alle Anlagen gelten, die bis Anfang 2015 fertiggestellt sind. Die Regierung hatte den Stichtag für Einschnitte bei den Hilfen schon auf Ende Januar 2014 gelegt, um einen Boom beim Neubau noch zu alten Konditionen zu verhindern. Die Länder verwiesen aber auf den sehr langen Vorlauf für die Planung besonders von Windkraftwerken und wollen den Vertrauensschutz daher verlängern.

Ferner verlangen sie, dass selbst verbrauchter Strom aus Ökostrom-Anlagen besser als vorgesehen behandelt wird. Bislang ist der Eigenverbrauch von der EEG-Umlage komplett befreit. Gabriel will, dass die Industrie für ihre eigenen Anlagen – ob erneuerbare oder konventionell – nur 15 Prozent der Umlage zahlen, alle übrigen Verbraucher aber 50 Prozent.

Mehr Zeit wollen die Länder zudem für die geplante Ausschreibung von Ökostrom-Anlagen, die ab 2017 die Regel sein soll. Den Zuschlag sollen dann diejenigen erhalten, die die geringsten Subventionen verlangen. Die Länder sehen dies skeptisch und verlangen vorher eine längere Probephase, sodass frühestens 2018 damit begonnen werden soll.