Luxemburg/Leipzig. Deutschland darf seine Sozialsysteme vor Missbrauch schützen und Armutszuwanderern aus der EU Hartz-IV-Leistungen verweigern. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In dem Prozess geht es um eine Rumänin ohne Berufsausbildung, der das Jobcenter Leipzig kein Geld nach dem Hartz-IV-Gesetz zahlen wollte, weil sie sich nicht aktiv um einen Job bemüht habe. Der Generalanwalt konstatierte „eine gewisse Form von Sozialtourismus“. In vielen Fällen folgt das Gericht der Argumentation des Generalanwalts.