Berlin. Als Konsequenz aus Ausspähaktionen der US-Geheimdienste hat die Bundesregierung die Ausschreibungsregeln bei sensiblen IT-Aufträgen verschärft. Verdächtige Firmen sollen nach Angaben des Innenministeriums von bestimmten öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, wenn sie vertrauliche Daten an ausländische Geheimdienste oder Sicherheitsbehörden weitergeben müssen. So soll verhindert werden, dass schützenswertes Wissen etwa an Geheimdienste anderer Länder abfließt. Die neuen Regeln gelten seit April, allerdings nicht rückwirkend.

Eine ausländische Bieter-Firma solle vor Auftragsvergabe erklären, ob sie einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen an Dritte unterliege, durch die auch Daten des Projekts betroffen wären, sagte Ministeriumssprecher Johannes Dimroth. Sollte sich später herausstellen, dass ein solches Abkommen besteht, sollen die Behörden ein Sonderkündigungsrecht haben – ohne nachweisen zu müssen, dass tatsächlich Daten abgeflossen sind. Der Beweis des Gegenteils liegt bei der Firma. Hintergrund sind Berichte, der US-Geheimdienst NSA habe amerikanische IT-Firmen zur Aushändigung digitaler Daten gezwungen und dass einige Firmen mit dem Dienst zusammenarbeiten.