Stralsund. Steuerbetrüger sollen künftig nur noch straffrei davonkommen, wenn sie sich selbst angezeigt und nicht mehr als 25.000 Euro hinterzogen haben. Das beschlossen die Finanzminister der Länder am Freitag auf ihrer Jahrestagung in Stralsund, wie die Finanzministerkonferenz im Anschluss mitteilte. Bislang liegt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, bei 50.000 Euro.

Erhöhen wollen die Finanzminister auch die Zuschläge, die Steuerbetrüger im Falle einer Selbstanzeige zahlen müssen. Bei einem Betrag zwischen 25.000 und 100.000 Euro sollen zehn Prozent aufgeschlagen werden. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro sind 15 Prozent Zuschlag zu entrichten, ab einer Million Euro 20 Prozent. Bisher war ein Zuschlag von fünf Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro festgelegt. Straffreiheit soll nur in Betracht kommen, wenn alle Vergehen der zurückliegenden zehn Jahre offengelegt werden.

Die Minister beschlossen auch, dass die Möglichkeit der Strafverfolgung bei Steuerhinterziehung erst nach zehn statt nach fünf Jahren verjähren soll. Zudem müssen neben den hinterzogenen Steuern und den Zuschlägen auch Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden, damit Straffreiheit eintritt. Die neuen Regeln sollen von 2015 an gelten. Das Bundesfinanzministerium wurde aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen.