Datenschützerin Voßhoff (CDU) schlägt sich auf die Seite der Aufklärer – allerdings zurückhaltend

Berlin. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff plädiert für eine Befragung des Ex-NSA-Mitarbeiters Edward Snowden durch den zuständigen Untersuchungsausschuss des Bundestages. „Das ist aus datenschutzrechtlicher Sicht sicher sinnvoll. Keine Frage“, sagte Voßhoff am Dienstag in Berlin. Mit Blick auf Akteneinsicht für das Gremium mahnte Voßhoff, je mehr Material dem Ausschuss zur Aufklärung zur Verfügung stehe, desto besser. Derzeit gibt es zwischen Regierung und Ausschussmitgliedern Streit über eine mögliche Snowden-Vernehmung und den Zugang zu Akten.

Vor etwa einem Jahr war bekannt geworden, dass der US-Geheimdienst NSA und andere ausländische Nachrichtendienste im großen Stil deutsche Daten abgeschöpft haben. Snowden hatte vertrauliche Dokumente der National Security Agency (NSA) an Journalisten übergeben und die Praxis so an die Öffentlichkeit gebracht. Momentan hat er Asyl in Russland. Der Untersuchungsausschuss soll die Vorgänge aufarbeiten. Die Opposition will Snowden für eine Befragung nach Deutschland holen, die Bundesregierung lehnt das jedoch ab. Medienberichten zufolge könnte das Gremium auch nur einen eingeschränkten Zugang zu Akten der Bundesregierung bekommen. Oppositionspolitiker kündigten an, in beiden Fällen notfalls zu juristischen Mitteln zu greifen.

Voßhoff sagte, sie sei nach wie vor beunruhigt durch die NSA-Affäre. Mit Blick auf den Besuch von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Washington vor wenigen Tagen sagte sie: „Ich hätte mir eine deutlichere Reaktion der Amerikaner in unsere Richtung gewünscht.“ Merkel und US-Präsident Barack Obama hatten bei ihrem Treffen in Washington angekündigt, dass sich Experten beider Staaten künftig bei einem „Cyber-Dialog“ über Datenschutzfragen austauschen sollen. Voßhoff erklärte, sie habe bisher noch keine Anfrage für eine Teilnahme bekommen, würde sich aber gern einbringen. Die oberste Datenschützerin mahnte, die Gesellschaft müsse darüber diskutieren, wie Privatsphäre im digitalen Zeitalter zu gestalten sei.

Voßhoff hatte ihr Amt im Dezember angetreten. Zuvor hatte sie viele Jahre für die CDU im Bundestag gesessen. Voßhoff ist die erste Frau im Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Am Dienstag stellte Voßhoff den Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013 vor. Demnach wurden in diesem Zeitraum fast 11.000 Anträge auf Zugang zu Informationen bei Bundesbehörden gestellt – mehr als doppelt so viel wie in den beiden Jahren zuvor.

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz, das es seit 2006 gibt, wird jedem Bürger das Recht eingeräumt, unter Beachtung des Daten- und Geheimnisschutzes Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden zu bekommen. Behörden können sich zur Abwehr von Anfragen nicht auf das Amtsgeheimnis berufen. Voßhoff sagte, das Gesetz werde aktiv in Anspruch genommen. Es gebe aber Möglichkeiten, den Informationszugang noch zu verbessern. Die Grünen bezeichneten eine Reform des Gesetzes als überfällig. „Die Große Koalition darf dies nicht weiter aussitzen, sondern müsste endlich ein IFG 2.0 auf den Weg bringen“, erklärte ihr innenpolitischer Sprecher Volker Beck. So sollten Ausnahmetatbestände verengt werden – etwa bei der gängigen Praxis, dass Informationsansprüche durch pauschale Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweigert werden.