Finanzminister einig: Strafzuschlag wird in drei Stufen bis auf 20 Prozent erhöht

Berlin. Für geständige Steuerbetrüger wird es künftig deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Vertreter der Länder und des Bundes einigten sich am Mittwoch auf eine Verschärfung der umstrittenen strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Danach soll der Strafzuschlag auf die Steuerschuld in drei Stufen erhöht werden: Ab einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro sollen künftig zehn Prozent fällig werden, ab 100.000 Euro 15 Prozent und ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million Euro 20 Prozent.

Bisher war ab einer Summe von 50.000 Euro ein Strafzuschlag von fünf Prozent zu zahlen – neben dem Verzugszins von sechs Prozent. Außerdem wird der Zeitraum, für den Steuerbetrüger ihre Finanzen offenlegen müssen, von fünf auf zehn Jahre verlängert.

Die Finanzminister wollen die Verschärfung auf ihrer Jahreskonferenz Ende nächster Woche in Stralsund endgültig beschließen. Ein höherer Strafzuschlag war zuletzt der umstrittenste Punkt. Die SPD wollte ursprünglich sogar erreichen, dass die klassische Selbstanzeige nur noch bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 5000 Euro straffrei möglich ist. Bei größeren Summen sollte nur gegen Zuschlag von der Strafverfolgung abgesehen werden. Auch der Vorschlag aus Bayern, ab einer Hinterziehungssumme von einer Million Euro die strafbefreiende Selbstanzeige ganz abzuschaffen, sei vom Tisch, hieß es.

Auf Eckpunkte hatten sich die Länder schon Ende März verständigt. Zuletzt war die Zahl der Selbstanzeigen deutlich gestiegen – auch angesichts der geplanten strengeren Regeln mit höheren Zuschlägen und Hürden. Auslöser für die Debatte war auch der Steuerbetrug des früheren FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß. Nach bisherigen Plänen sollen die neuen Regeln vom kommenden Jahr an gelten.

„Das Gesamtpaket zur Verschärfung der Selbstanzeige in Steuerstrafsachen steht“, sagte der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD). Dies sei ein guter Tag für alle ehrlichen Steuerzahler: „Denn mit der Verschärfung der Selbstanzeige zeigen wir, dass Steuerbetrug kein Kavaliersdelikt ist.“ Ähnlich äußerten sich die Finanzminister anderer Bundesländer. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Walter Borjans (SPD) forderte Steuersünder auf, sich für eine Selbstanzeige zu entscheiden. „Das ist der letzte Aufruf: am besten noch in diesem Jahr reinen Tisch machen und spätestens ab jetzt alle Steuern ehrlich erklären“, sagte Borjans den „Ruhr Nachrichten“. Er lobte die von den Finanzministerien erzielte Verständigung als „einvernehmlichen Kompromiss nach engagierter Diskussion und Entgegenkommen von allen Beteiligten“.

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister (CDU), betonte: „Steuerhinterziehern steht der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit offen, sie werden dafür aber verstärkt zur Kasse gebeten.“

Zuvor hatten sich die Länder geeinigt, dass Steuerhinterzieher in allen Fällen ihre Finanzen über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren offenlegen müssen. Damit sei auch die umgehende Nachzahlung der hinterzogenen Steuern für den Zehn-Jahres-Zeitraum zwingend, um straffrei zu bleiben. Die Strafverfolgungsverjährung solle dazu auch bei einfacher Hinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt werden.