CDU lehnt das Werben von SPD und Grünen für eine Gesetzesreform schroff ab

Berlin. Trotz des Widerstands von CDU und CSU beharren führende SPD-Politiker auf einer Reform des kommunalen Wahlrechts. Das Ziel: Bei Kommunalwahlen sollen auch Ausländer aus Nicht-EU-Ländern ihre Stimme abgeben dürfen. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) kritisierte, dass das bisherige kommunale Wahlrecht „unseren Anspruch an die Demokratie“ konterkariere. „Wenn wir über Integration reden, müssen wir es endlich schaffen, dass alle Ausländer auf kommunaler Ebene zur Wahl gehen können“, forderte Albig.

Er erinnerte daran, dass er in Kiel Ausländer treffe, die seit 20 und mehr Jahren in der Stadt leben, aber noch nie wählen durften. „Das ist nicht erklärbar“, so Albig. „Wir wollen allen Mitbürgern, egal wo sie herkommen, endlich sagen können: Ihr seid gleichberechtigte Bürger dieser Stadt – geht wählen, lasst euch wählen, seid Teil dieser Stadt und dieses Staates.“ Dann müsse sich dieser Staat aber endlich öffnen, verlangte der Ministerpräsident.

Auch der Präsident des Deutschen Städtetags, Ulrich Maly (SPD), forderte eine Reform: „Man sollte das kommunale Wahlrecht nicht sofort, sondern nach mindestens fünf Jahren Aufenthalt gewähren“, sagte Maly. „Denn dann gehört man auch als Ausländer definitiv zur örtlichen Gemeinschaft.“ Der Oberbürgermeister von Nürnberg erklärte, dass der Städtetag in dieser Frage keine einheitliche Position einnehme.

Die Grünen wollen parlamentarisch die Große Koalition unter Druck setzen. „Falls sich die Koalition nicht auf ein kommunales Ausländerwahlrecht einigt, werden wir noch vor der Sommerpause einen eigenen Gesetzentwurf einbringen“, kündigte der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck an. Es gebe im Bundestag eine klare Mehrheit für ein Ja zu mehr Integration. „Die Union sollte deshalb ihre Blockadehaltung aufgeben“, mahnte Beck.

In der CDU stößt das rot-grüne Werben um eine Reform auf schroffe Ablehnung. „Es gibt in der Union keinerlei Bereitschaft, hierfür eine Zweidrittelmehrheit herbeizuführen – weder im Bundestag noch im Bundesrat“, sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl. Er kenne niemanden in der Union, der an dem jetzigen Wahlrecht etwas ändern wolle, stellte Strobl klar. Zudem sei diese Forderung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Schon 1990 habe das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländer durch ein einfaches Gesetz des Bundestages verfassungswidrig wäre. Strobl erinnerte daran, dass bereits heute mehr als 300 Millionen EU-Bürger in Deutschland mitwählen könnten, wenn sie ihren Erstwohnsitz in Deutschland hätten. „Das ist doch eine beachtliche Zahl.“