Berlin. Die geplante Verfassungsbeschwerde des Sozialverbandes VdK gegen Pflege-Missstände in Deutschland stößt auf Kritik in der großen Koalition. „Dem Eindruck, den der VdK vermittelt, dass wir es in Deutschland flächendeckend mit grundrechtswidrigen Zuständen in der Pflege zu tun haben, widerspreche ich energisch“, sagte der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), der „Rheinischen Post“ vom Freitag. Sowohl in den Familien als auch in den professionellen Einrichtungen setzte man sich mit „viel menschlicher und fachlicher Kompetenz“ für eine gute Betreuung ein.

SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach rechnet damit, dass die Klage vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wird. Das Gericht werde von der Argumentation des VdK „sicherlich nicht beeindruckt sein“, sagte Lauterbach der „Passauer Neuen Presse“. Schließlich unterstelle der Verband, „dass es das Gesetz zur Pflegereform nicht geben wird, an dem wir gerade arbeiten“. Lauterbach zeigte sich überrascht von dem Vorstoß des Verbandes. Schließlich habe der VdK die Pflege-Pläne der Koalition zuletzt noch gelobt.

Der VdK will beim Bundesverfassungsgericht gegen „grundrechtswidrige Zustände“ im deutschen Pflegesystem klagen. Laut Verbandspräsidentin Ulrike Mascher soll mittels Verfassungsbeschwerde ein „gesetzgeberisches Unterlassen“ gerügt und die Politik gezwungen werden, grundlegende Reformen umzusetzen.