Franz Tebartz-van Elst steht vor den Trümmern seiner Karriere – und es fehlt an Einsicht

Limburg. Der tiefe Fall des Franz-Peter Tebartz-van Elst, er hat das Zeug zum Lehrstück für Bischöfe. Viel sagt er darüber aus, welche Versuchung die Hierarchie ist: Dass ein Mann als absolutistischer Herrscher wie ein Landesfürst regieren kann, das macht manchen Oberhirten anfällig für einsame Entscheidungen. Bei Tebartz-van Elst hat das eine zunächst hoffnungsvolle Theologen-Karriere zerstört. Jetzt hat Papst Franziskus gesprochen – Tebartz-van Elst ist der gefallene Sohn. Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen?

„Zu Beginn seiner Amtszeit ist der Bischof mit verschiedenen, auch seine persönliche Situation betreffenden Indiskretionen sowie mit Unterschlagungen im Bereich des Ordinariats Limburg konfrontiert worden“, heißt es im Prüfbericht der Bischofskonferenz. Das Vertrauen war erschüttert. Tebartz-van Elst nutzte seine Rechte restlos aus: Er sortierte das Vermögen des Bistums neu, schaufelte Geld aus dem mit Kirchensteuer gefüllten, aber transparenten Bistumsvermögen in den Bischöflichen Stuhl, über den er allein verfügte. Am Ende aber wurde für ihn der Bischöfliche Stuhl zum Schleudersitz.

Für Christian Weisner, Vorsitzender der kritischen Laienbewegung „Wir sind Kirche“, ist der Prüfbericht „ein unglaublicher kriminalistischer Aufklärungsakt“. Damit spricht er an, was man offenbar in der Kirche fürchtete: Dass der Fall Limburg am Ende justiziabel wird, ein Präzedenzfall ist er nämlich ohnehin schon. Der neue Administrator Manfred Grothe, gleichzeitig Vorsitzender der Prüfkommission, hat den Bericht öffentlich gemacht, angeblich gegen Widerstände der Anwälte Tebartz-van Elsts. In Limburg sitzen nun zwei Staatsanwälte über dem Prüfbericht. Bislang haben die Ermittler lediglich ein Aktenzeichen angelegt, mehr nicht: 5 Js 14546/13 lautet es.

Der Fall ist juristisch gesehen zwar heikel, aber ob er strafrechtlich tatsächlich relevant ist, ist noch völlig unklar. 30 Strafanzeigen gibt es in der Causa Tebartz-van Elst, nicht alle richten sich gegen den Bischof. Zwar listet der Prüfbericht eklatante Kostensteigerungen auf, auch Luxusgüter wie einen Koi-Teich für 213.000 Euro oder Antiquitäten für mehr als eine Million Euro. Doch für die Staatsanwälte spielt das wohl keine strafrechtliche Rolle. Ob aus der Umwidmung des St. Georgswerks ein Untreue-Tatbestand abgeleitet werden kann, ist zudem auch eher fraglich.

Carsten Frerk gilt als ausgewiesener Experte, was die Finanzen der katholischen Kirche betrifft. „Ich empfinde den Limburger Bischofssitz nicht als außergewöhnlich luxuriös“, sagt er überraschend – „zumindest nicht, wenn man ihn vergleicht mit anderen Bauten, die sich Bischöfe derzeit hinstellen.“

So sei im Bistum Rottenburg-Stuttgart das Palais des Bischofs teilweise neu errichtet worden, zusammen mit dem neuen Diözesanzentrum kostete es 40 Millionen Euro. Der Münchner Kardinal Reinhard Marx baut für das Ordinariat derzeit ein „Dienstleistungszentrum“ für 130 Millionen Euro. „Und jetzt plant auch Kardinal Rainer Maria Woelki in Berlin den Umbau seines Doms für 40 Millionen Euro – all das ist durchaus mit Limburg zu vergleichen“, so Frerk.

Entscheidender Fehler Tebartz-van Elsts soll gewesen sein, dass er die Kosten aktiv verschleiern wollte. Für Frerk ist das aber Alltag in der katholischen Kirche. Als die Debatte über den Limburger Bischof vergangenes Jahr virulent wurde, legten einige Bistümer auch die lange gehüteten Geheimnisse über das Vermögen der Bischöflichen Stühle offen. „Da war beispielsweise Köln das reichste Bistum Deutschlands. Das bezifferte die Anteile an der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mit dem Stammkapital von 15 Millionen Euro. Das sind 23.000 Immobilien mit einem Gesamtwert von 2,3 Milliarden, davon hält das Bistum Köln etwa 1,2 Milliarden Euro an Werten“, so Frerk.

Die Einschätzung Frerks, eigentlich sei in Limburg gar nichts Ungewöhnliches geschehen, teilt „Wir sind Kirche“-Chef Christian Weisner nicht ganz. Denn letztlich stelle sich doch diese Frage: „Was sagt ein afrikanischer Bischof über ein Haus für 30 Millionen Euro? So viel Geld hat der für sein ganzes Bistum in zehn Jahren nicht!“ Bischof Tebartz-van Elst stellt sich diese Frage offensichtlich nicht. „Das ist doch wie im Strafrecht: Die Einsicht in die Tat ist entscheidend“, sagt Weisner. Daran mangelt es dem Mann offenbar, der mehr Kirchenfürst als Seelsorger und Hirte sein wollte.