Leipzig. Auf die Bundesbürger kommt wieder eine neue Gesundheitsreform zu: Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den Entwurf zur Neuordnung der Kassenfinanzierung. Das Gesetz soll nach bisherigen Plänen Anfang 2015 in Kraft treten, muss aber noch durch den Bundestag. Neu ist für die gesetzlich Versicherten vor allem, dass die Kassen künftig vom Einkommen abhängige Zusatzbeiträge erheben können. Für die Versicherten lohnt es sich dann wieder, nach einer günstigen Kasse zu suchen.

2015 soll der Beitragssatz von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinken. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte, wobei der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent festgeschrieben ist. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den Arbeitnehmer bislang allein zahlen, wird gestrichen. Dafür können die Kassen von ihren Mitgliedern künftig einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, dessen Höhe sie selbst festlegen. Die Arbeitgeber beteiligen sich auch daran nicht.

Viele Kassen werden mit Zusatzbeiträgen vermutlich zunächst abwarten, um ihre Versicherten nicht gleich zu verprellen. Zudem stehen die meisten Kassen finanziell gut da – die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verfügt insgesamt über große Reserven. Obwohl sie bereits heute die Möglichkeit haben, pauschale Zusatzbeiträge zu verlangen, verzichten die Kassen im Moment auf diese Zahlungen. Allerdings droht ab 2015 bereits ein Milliarden-Defizit in der GKV. Experten schätzen deshalb, dass die Zusatzbeiträge bald deutlich steigen werden.

Wer mehr verdient, wird dann auch stärker belastet. Bei einem Zusatzbeitrag von 0,4 Prozent muss beispielsweise ein Durchschnittsverdiener mit rund 2500 Euro Einkommen dann 120 Euro im Jahr zusätzlich berappen – ein Gutverdiener mit 4050 Euro hingegen 194 Euro, wie das Kieler Institut für Mikrodaten-Analyse errechnet hat. Bei einem prozentualen Zusatzbeitrag von 1,4 Prozent zahlen dann Normalverdiener schon 423 Euro und Gutverdiener 680 Euro im Jahr. Die Kassen können damit ihre Beiträge zumindest zum Teil wieder selbst steuern. Für Versicherte hat dies den Vorteil, dass sie in eine günstigere Kasse wechseln können. Wenn eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht, haben Versicherte laut Gesetzentwurf ein Sonderkündigungsrecht. Wird zum Beispiel zum 1. Januar 2015 ein Zusatzbeitrag erhoben, können Versicherte die Mitgliedschaft in ihrer alten Kasse im Januar zu Ende März kündigen und Anfang April in eine günstigere Kasse wechseln. Die Kassen müssen den Zusatzbeitrag rechtzeitig ankündigen.

Prämien, die die Kassen derzeit bei guter Finanzlage an ihre Mitglieder zahlen können, sollen dagegen ab 2015 abgeschafft werden.