Osnabrück. Wichtiges Urteil für viele Mieter: Schimmel in der Wohnung rechtfertigt eine Mietminderung von bis zu 20 Prozent. Das hat das Amtsgericht Osnabrück entschieden (Az.: 48 C 31/12(5)). Voraussetzung sei, dass der Schimmel auf bauliche Mängel zurückzuführen ist. In dem Fall, über den die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ berichtet, hatten Mieter sich über starken Schimmelbefall in ihrer Erdgeschosswohnung beschwert. Die Vermieterin ließ daraufhin die Wände des Hauses isolieren, allerdings ohne Erfolg. Dann warf sie den Mietern vor, nicht ausreichend zu heizen und zu lüften. Diese wiesen den Vorwurf zurück und minderten die Miete. Die Klage der Vermieterin blieb ohne Erfolg. Hauseigentümer müssten beweisen, dass Schimmel nicht auf Baumängel zurückzuführen sei, so das Gericht.