Linke fordert bundeseinheitliche Regeln für Autokennzeichen

Berlin. Die drei Buchstaben auf dem Nummernschild waren völlig unverdächtig. Bis der Nationalsozialistische Untergrund auftauchte, abgekürzt: NSU. Da hatte Nürnbergs Bürgermeister Ulrich Maly (SPD) ein Problem. In seiner Stadt hatte die rechtsextremistische Terrorgruppe drei Menschen ermordet. Aus Rücksicht auf die Angehörigen der Opfer wollte er, dass die Buchstabenkombination N-SU aus dem Stadtbild verschwindet.

Nun konnte Maly die Buchstabenkombination nicht einfach verbieten. Autofahrer mit dem fraglichen Nummernschild haben jetzt aber die Möglichkeit, kostenlos ein neues zu beantragen. Das Beispiel zeigt, wie schwierig der Umgang mit Kfz-Kennzeichen ist, die als politische Botschaft missbraucht werden könnten. Denn bundesweit einheitliche Vorschriften für die Buchstaben-Zahlen-Kombinationen gibt es nicht. Diese fordert nun die Linkspartei, um „Behördenwillkür bei der Kennzeichenvergabe“ zu verhindern. Doch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ist nicht zuständig, sondern die Länder. In der Antwort seines Ministeriums auf eine Anfrage der Linken zu „sittenwidrigen Kfz-Kennzeichen“, heißt es: Die Festlegung der „zuzulassenden und nicht zuzulassenden Buchstaben-Ziffern-Kombinationen könnte nur durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorgenommen werden“.

Die fehlende Bundesregelung führt dazu, dass in der Praxis bei den Vorgaben dafür, was erlaubt ist und was nicht, ein Länderwirrwarr herrscht. So ist etwa im Kreis Dithmarschen die Kombination HEI-L verboten. Der Kreis Steinburg verweigert die Kombination IZ-AN, weil es rückwärts gelesen das Wort Nazi ergibt. Im bayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wird seit Kurzem das Kennzeichen TÖL-HH nicht mehr vergeben. In der Hansestadt Hamburg steht HH als Städtekennung nicht zur Diskussion.

Unterstützung erhält die Linke von Reinhard Meyer (SPD), Verkehrsminister von Schleswig-Holstein und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern. „Eine bundesweit einheitliche Regelung halte ich durchaus für diskussionswürdig“, sagte Meyer. Allerdings warnt er auch davor, „über das Ziel hinauszuschießen“: So dürfe etwa ein Dresdner Kennzeichen mit der Kombinationen wie DD-R nicht verboten werden.