Berlin. Angesichts der vielen Teilzeitkräfte unter den 1,2 Millionen erwerbstätigen Hartz-IV-Beziehern forden Landkreise und Arbeitgeber eine radikale Reform der Zuverdienstregeln. Derzeit sind die ersten 100 Euro frei. Was darüber hinausgeht, muss zu 80 Prozent mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden. Die Arbeitgeberverbände schlagen vor, Einkommen bis zur Grenze von 200 Euro vollständig auf das Arbeitslosengeld anzurechnen. Im Gegenzug sollten Einkommen, die nah an der Vollzeit liegen, weniger stark angerechnet werden. Bis 800 Euro sollten die Hartz-IV-Empfänger 40 Prozent behalten dürfen.