Das Bundeskabinett hat die Rentenreform der schwarz-roten Koalition auf den Weg gebracht

Hamburg. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Rentenreform auf den Weg gebracht. Opposition, Arbeitgeber und Sozialverbände sparen nicht mit Kritik, weil sie die Maßnahmen für ungerecht, zu teuer oder nicht weitgehend genug halten. Die Kernpunkte des schwarz-roten Rentenpakets:

Abschlagsfreie Rente ab 63

Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll schon mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen können. Begünstigt sind Angehörige der Geburtsjahrgänge bis 1952. Für danach Geborene mit besonders langen Beitragszeiten erhöht sich das abschlagfreie Renten-Zugangsalter stufenweise auf 65 Jahre. Ab dem Geburtsjahrgang 1963 gilt dann nur noch diese Marke. Phasen kurzzeitiger Arbeitslosigkeit werden in dem Konzept mit angerechnet, ebenso Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Familienangehörigen oder Zeiten mit Bezug von Insolvenzgeld. Für Langzeitarbeitslose gilt die Regelung nicht.

Mütterrente

Etwa 9,5 Millionen Frauen, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, erhalten Kindererziehungszeiten in der Rente besser honoriert. Pro Kind gibt es – rückwirkend zum 1. Juli 2014 – im Westen brutto etwa 28 Euro monatlich mehr, im Osten etwa 26 Euro. Dies ist eine Verdoppelung des bisher bezahlten Zuschlags. Auch Väter haben alternativ Anspruch auf die verbesserte Leistung. Frauen mit jüngeren Kindern sind in der Rente aber immer noch besser gestellt.

Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen vermindert oder gar nicht mehr arbeiten kann, soll mehr Rente bekommen. Die Betroffenen werden so gestellt, als ob sie mit ihrem früheren durchschnittlichen Einkommen bis 62 – und damit zwei Jahre länger als bisher – in die Rentenkasse eingezahlt hätten. Das bringt brutto ein Plus von bis zu 40 Euro im Monat. Die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung sollen unberücksichtigt bleiben, wenn sie – etwa wegen gesundheitsbedingter Reduzierung der Arbeitszeit – bei der Berechnung des Durchschnittseinkommens negativ zu Buche schlagen würden.

Reha-Leistungen

Zur Vermeidung von Frühverrentungen sollen die bislang gedeckelten Mittel für Rehabilitationsleistungen dynamisiert werden. Dies soll der demografischen Entwicklung Rechnung tragen, in deren Folge immer mehr Angehörige der geburtenstarken Jahrgänge künftig das Reha-intensive Alter ab 45 Jahren erreichen.

Was kostet die Reform und wann wird sie wirksam?

Derzeit gehen Experten von Mehrausgaben bis 2030 von 160 Milliarden Euro aus. Vorgesehen ist, dass der Bundestag das Gesetz noch im Mai verabschiedet, die Maßnahmen sollen dann zum 1. Juli wirksam werden.

Wie sollen die Mehrausgaben finanziert werden?

Die Mehrausgaben sollen finanziert werden, indem die Beiträge für die Rentenversicherung nicht wie ursprünglich geplant gesenkt werden. Ab 2019 soll der Steuerzuschuss aus dem Bundesetat stufenweise auf zwei Milliarden Euro bis 2022 steigen. Nach Berechnungen des Arbeitsministeriums werden bis 2018 zudem die Reserven der Rentenversicherung von über 30 Milliarden Euro aufgebraucht sein.