Frankfurt. Die Schufa muss Verbraucher nicht darüber aufklären, mit welcher Geheimformel sie deren Kreditwürdigkeit genau berechnet. Angaben darüber seien Teil des Geschäftsgeheimnisses, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und wies die Klage einer Autokäuferin aus Hessen ab (Az.: VI ZR 156/13). Sie hatte den gewünschten Kredit für ihr Fahrzeug erst im dritten Anlauf bekommen, weil die Schufa der Bank eine falsche Auskunft gegeben hatte. Das ließ der Frau keine Ruhe: Sie wollte genau wissen, mit welchen Formeln die Schufa zu ihrem Urteil über ihre Bonität gekommen ist. Nach Auffassung des BGH haben die Verbraucher aber nur Anspruch darauf zu erfahren, welche Daten die Schufa speichert und wie diese in die Bewertung einfließen. Die Rechenmethode zur Gewichtung dieser Daten gehe sie nichts an.