Berlin. Union und SPD wollen den Oppositionsfraktionen im Bundestag mehr Geld zukommen lassen, damit sie ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Regierung besser nachkommen können. Die Spitzen der Koalitionsfraktionen hätten sich darauf verständigt, dass die Geldzuweisungen der Bundestagsverwaltung pro Mitglied einer Oppositionsfraktion erhöht würden, teilte die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Christine Lambrecht, am Dienstag mit. Die Fraktionen von Linkspartei und Grünen hätten damit nach ihren Worten jeweils und pro Jahr etwa 300.000 Euro mehr zur Verfügung, „um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten“. Damit soll das Übergewicht der Regierungsfraktionen etwas gemildert werden, die im Parlament 80 Prozent der Abgeordneten stellen.

Mit Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wollen Union und SPD laut Lambrecht Gespräche über eine Stärkung der Oppositionsrechte etwa bei der Beantragung von Anhörungen und der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen führen. „Wir können uns durchaus auch eine Verankerung in der Geschäftsordnung vorstellen“, sagte Lambrecht. Lammert hatte vorgeschlagen, dass das Parlament die Oppositionsrechte per Bundestagsbeschluss stärkt, eine Änderung der Geschäftsordnung aber abgelehnt. Dies war von der Opposition als unzureichend abgelehnt worden.

Linke und Grüne haben sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Wahrung der Oppositionsrechte im Bundestag verständigt. Danach soll der auf 20 Prozent geschrumpften Opposition die Möglichkeit zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen oder zur Überprüfung von Gesetzen durch das Bundesverfassungsgericht gesetzlich garantiert werden. Im Grundgesetz, in einfachen Gesetzen und in der Geschäftsordnung des Bundestages ist für zahlreiche Minderheitenrechte eine Zustimmung von 25 Prozent der Abgeordneten festgelegt. Da die Opposition diese Stimmenanzahl nicht mehr erreicht, kann sie die Rechte fast sechs Wochen nach der Regierungsbildung noch nicht wahrnehmen.