Berlin. Nicht nur der Rentenkasse, sondern auch der Arbeitslosenversicherung drohen infolge der geplanten Rentenreform milliardenschwere Zusatzkosten. Grund ist die im Gesetzentwurf enthaltende Regelung, dass bei der abschlagsfreien Rente mit 63 Zeiten der Arbeitslosigkeit als Beitragszeit gewertet werden. Dies eröffnet Betrieben die Möglichkeit, Mitarbeiter bereits mit 61 Jahren auf Kosten der Arbeitslosenversicherung in den Vorruhestand zu schicken, sofern sie die notwendigen 45 Beitragsjahre vorweisen können.

Aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigen, dass derzeit 900.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Alter von 60 oder 61 Jahren registriert sind. „Wenn nur jeder Zehnte dieser Gruppe von der Möglichkeit zum Vorruhestand Gebrauch macht, rutscht der Haushalt der Bundesagentur ins Minus, dann muss der Beitragssatz angehoben werden“, sagte der Vorsitzende der CDU-Mittelstandsvereinigung (MIT), Christian Linnemann. Der Wirtschaftspolitiker fordert deshalb, die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren nicht zu gewähren, wenn jemand in den beiden Jahren zuvor erwerbslos gewesen war. „Wir brauchen eine juristisch wasserdichte Regelung, die eine Frühverrentungswelle mit 61 verhindern kann“, sagte Linnemann.

Der Gesetzentwurf, der an diesem Mittwoch ins Kabinett geht, sieht vor, dass Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I unbegrenzt als Beitragszeiten gewertet werden sollen. Von denjenigen, die im vergangenen Jahr in den Ruhestand gegangen sind, kamen 42 Prozent der Männer auf mindestens 45 Beitragsjahre. Allein 100.000 Arbeitslose mehr würden die Bundesagentur für Arbeit aber 2,2 Milliarden Euro im Jahr an Arbeitslosengeld und entgangenen Beitragseinnahmen kosten. Um dieses Defizit zu decken, müsste die Arbeitslosenversicherung ihren Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte erhöhen. Heute beträgt der Beitrag 3,0 Prozent.