Verfahren zum Einzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge soll vereinfacht werden

Bonn. Der eine fürchtet „eine Allianz von Altar, Thron und Wechseltisch“. Der andere warnt vor gläsernen Bankkunden. Und der dritte beschwert sich, dass die Banken jetzt auch ein Glaubensbekenntnis verlangen. Auf Twitter und Facebook sorgt eine Information, die in diesen Wochen an Millionen Kunden von Kredithäusern und Versicherungen geht, für einige Aufregung. Darin informieren die Kreditinstitute darüber, dass sie vom Gesetzgeber verpflichtet wurden, künftig einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit des Kunden zu erfragen. Damit soll das Verfahren erleichtert werden, um die Kirchensteuer, die im Zusammenhang mit Kapitalerträgen anfällt, direkt an den Fiskus abzuführen.

Die Kirchen haben wohl geahnt, dass es Ärger geben könnte. Ausdrücklich weist deshalb etwa die Deutsche Bischofskonferenz auf ihrer Homepage darauf hin: „Bei der Neuregelung handelt es sich nicht um eine neue Steuer, sondern lediglich um ein modernisiertes und automatisiertes Verfahren.“ Auch in der Vergangenheit hätten Kirchenmitglieder Kirchensteuer auf die Kapitalertragssteuer zahlen müssen, da „Kapitalerträge als Teil des Einkommens kirchensteuerpflichtig sind“. Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland acht oder neun Prozent des Kapitalertragssteuerbetrags. Und auch das Bundesfinanzministerium betont: „Die Kirchensteuererhebung wird für den Bereich der Kapitalerträge modernisiert und vereinfacht.“

Als 2009 die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt wurde, erließ der Gesetzgeber für die dabei anfallende Kirchensteuer eine Übergangsregelung. Die damals eingeführte Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wird generell als Quellensteuer direkt bei der Bank abgezogen. Da die Banken aber nicht wussten, ob jemand kirchensteuerpflichtig ist, konnte dieser automatische Abzug für die Kirchen zunächst nicht in Kraft treten. Deshalb musste der Steuerpflichtige entweder sein Kreditinstitut informieren oder er musste entsprechende Angaben in seiner Steuererklärung machen.

Ab kommenden Januar soll sich das mit der neuen Regelung nun ändern. Dass die Banken künftig die Konfessionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen, hat bei Datenschützern durchaus Stirnrunzeln ausgelöst. Allerdings erfolgt die Information den Angaben zufolge anonymisiert und verschlüsselt. Auch einige Bankenvertreter hatten sich zunächst dagegen gewandt, die Kirchensteuerpflicht der Kunden zu überprüfen. Die Kreditinstitute dürften nicht zu Erfüllungsgehilfen für staatliche Aufgaben gemacht werden, hieß es unter Verweis auch auf die Kosten.

Wer mit der automatischen Abfrage nicht einverstanden ist, kann der elektronischen Weitergabe der Religionszugehörigkeit durch das Bundeszentralamt widersprechen. Ein entsprechendes Formular ist auf der Internetseite des Amtes abrufbar (www.bzst.de). In diesem Fall allerdings muss die Kirchensteuer auf die Kapitalertragssteuer weiter mithilfe der Steuererklärung abgeführt werden.