Berlin. Die Bundesregierung darf bestimmte Arbeitnehmer nicht einfach vom geplanten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro ausnehmen. Rentner und Studenten dürfen nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags nicht außen vor bleiben, wenn die Regierung 8,50 Euro flächendeckend als Minimum festlegt. Damit widerspricht der wissenschaftliche Dienst nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ Plänen von CDU und CSU. Das Gutachten war von der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, angefordert worden.

Laut Koalitionsvertrag soll zum 1. Januar 2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt werden. Er soll aber erst zwei Jahre später, von 2017 an, „uneingeschränkt“ gelten. Ein Ausschluss bestimmter Arbeitnehmergruppen vom Mindestlohn aber könnte nach Einschätzung der Gutachter gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen demnach vor allem beim Ausschluss von Rentnern und Studenten, wie ihn Unionspolitiker fordern.

Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte gesagt, ein Rentner, der sich etwas dazuverdient, müsste nicht den Mindestlohn-Regeln unterliegen. CSU-Chef Horst Seehofer hatte dies als „nicht abwegig“ bezeichnet. Diese Zubrot-Formel wird in dem Gutachten jedoch als besonders problematisch angesehen. Mit dieser Formel „könnte auch jeder erwerbstätigen Frau mit gut verdienendem Ehepartner der Mindestlohn vorenthalten werden – und umgekehrt“, sagte Pothmer. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte sich bereits gegen Ausnahmen gewandt. Diese fordern Wirtschaftsverbände auch für Langzeitarbeitslose, Taxifahrer oder Jugendliche.