Deutschland sei nicht verpflichtet, Zuwanderern den Zugang zu Sozialleistungen zu erleichtern

Berlin. Die EU-Kommission hat Berichte zurückgewiesen, sie würde Deutschland zu einem leichteren Zugang von EU-Bürgern zu deutschen Sozialleistungen drängen. Deutschland werde durch das EU-Recht nicht verpflichtet, an „wirtschaftlich inaktive“ EU-Bürger Sozialleistungen während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts im Land zu zahlen, sagte eine Kommissionssprecherin am Freitag. Gefordert wurden allerdings Einzelfallprüfungen. Die CSU kündigte entschiedenen Widerstand gegen mögliche Erleichterungen an.

„Ich stelle klar, dass Andeutungen und Vorwürfe, dass die EU-Kommission Deutschland dazu drängt, Sozialleistungen an alle arbeitslosen EU-Bürger im Land zu zahlen, natürlich komplett falsch sind“, sagte die Sprecherin der EU-Kommission. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte berichtet, die EU-Kommission habe in einer Stellungnahme zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof erklärt, Deutschland müsse EU-Bürgern leichter Zugang zu Sozialleistungen gewähren. Auch arbeitslosen Zuwanderern aus der EU dürften nicht generell Hartz-IV-Leistungen verweigert werden. Es gebe „strikte Absicherungen“ im EU-Recht, um sogenannten „Sozialleistungstourismus“ zu verhindern, sagte die Kommissionssprecherin.

Der Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ bezieht sich auf eine Stellungnahme der EU-Kommission zu dem Fall einer in Deutschland lebenden Rumänin, mit dem sich der Gerichtshof befasst. In dem Papier seien die geltende Rechtslage und frühere Urteile zusammengefasst worden. Dabei werde aber nicht die Position eingenommen, dass EU-Ausländer leichteren Zugang zu Sozialleistungen erhalten müssten.

Bemängelt wird jedoch die in Deutschland geltende Regelung, einen Anspruch von EU-Bürgern auf Hartz-IV-Leistungen generell auszuschließen, wenn sie nicht die entsprechenden Kriterien erfüllen. Stattdessen solle jeder Fall einzeln geprüft werden. Verwiesen wird dabei auch auf ein Urteil vom vergangenen Herbst. Demnach können EU-Ausländern Leistungen verweigert werden, wenn sie „eine unangemessene Belastung“ des nationalen Sozialhilfesystems darstellen.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums verwies auf die Rechtsauffassung der Bundesregierung, wonach generell in den ersten drei Monaten keine Sozialleistungen gezahlt würden und danach nur dann, „sofern der Zweck des Aufenthalts allein die Arbeitssuche ist“.

EU-Sozialkommissar Laszlo Andor will am Montag in Brüssel einen Leitfaden vorstellen, damit die Behörden leichter feststellen können, wer als „dauerhaft wohnhaft“ gilt. Der Leitfaden ist die Reaktion auf die Debatte über die Belastung der Sozialsysteme. Die CSU nannte einen leichteren Zugang ein „fatales Signal“.