Die Grenzen sind seit 1. Januar auch für Rumänen und Bulgaren offen. Bayern kündigt schärfere Kontrollen an aus Angst vor mehr Kriminalität

Berlin. Seit dem 1. Januar haben Rumänen und Bulgaren freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – wie bisher schon die meisten anderen EU-Bürger. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt als eine der wesentlichen Errungenschaften der Europäischen Union. Jetzt hat die CSU mit Forderungen nach schärferen Zugangsregeln zum deutschen Sozialsystem eine hitzige Debatte über Armutszuwanderung und Sozialtourismus ausgelöst.

Bayern zieht die Zügel an. So will der Freistaat im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität mehr Personenkontrollen im Grenzgebiet zu Tschechien vornehmen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte: „Gerade international agierende Banden und reisende Tätergruppierungen nutzen die Freiheit des zusammenwachsenden Europas zunehmend für ihre kriminellen Machenschaften.“ Der CSU-Politiker kündigte an, die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zu einem Schwerpunkt der Polizeiarbeit im Jahr 2014 zu machen. „Wir werden alles tun, um international agierenden Kriminellen und Schleuserbanden das Handwerk zu legen“, sagte Herrmann. Er setzt hierbei auch auf eine noch engere Zusammenarbeit von Bundespolizei und Zoll sowie auf Kooperationen mit der tschechischen Polizei.

Herrmann beklagte, die Designer-Droge Crystal Meth „überschwemmt“ den Rauschgiftmarkt in Deutschland. Die hellen Kristalle werden oftmals aus Tschechien eingeführt. Vor allem Bayern und Sachsen verzeichnen den Angaben zufolge hohe Steigerungsraten: 81 Prozent der bundesweit beschlagnahmten Crystal-Drogen stammten 2012 aus den beiden Bundesländern. In Sachsen beschlagnahmten Polizei und Zoll in dem Jahr in 1526 Fällen Crystal, ein Plus von 127 Prozent zum Vorjahr. Bis Anfang Dezember 2013 waren es nach Angaben des bayerischen Innenministeriums 34 Kilo Crystal, ein Anstieg von mehr als 200 Prozent.

Außerdem wurden demnach in Bayern mehr Autos als im Vorjahr gestohlen. Die Zahl erhöhte sich bis Ende November 2013 im Vergleich zum Vorjahr um rund drei Prozent auf 1916 Fälle. Bei Wohnungseinbrüchen mit Diebstahl rechnet Herrmann mit einer Zunahme von rund zehn Prozent.

Alles eine Folge von mehr Freizügigkeit in Europa? Und werden auch die Sozialkassen durch neue Zuwanderer überstrapaziert? Doch so einfach kann ein Migrant in Deutschland weder Arbeitslosengeld noch Hartz-IV-Unterstützung beantragen. Die Grundsätze:

Was ändert sich mit dem 1. Januar?

Mit Beginn des neuen Jahres können sich Rumänen und Bulgaren in Deutschland frei um eine Arbeitsstelle bemühen. Bisher brauchten sie eine Ausnahmegenehmigung. In den ersten drei Monaten gibt es für die Arbeitssuche nach EU-Recht keine Vorbedingungen mehr – aber auch keine Verpflichtung des deutschen Staates, sie materiell zu unterstützen. Waren sie zuvor in ihrem Heimatland als arbeitslos gemeldet, können sie von diesem mindestens drei weitere Monate Arbeitslosenunterstützung erhalten.

Wer hat nach EU-Recht Anspruch auf deutsche Sozialleistungen?

„Es gibt ein Recht auf Freizügigkeit, aber kein Recht auf Einwanderung in die nationalen Sozialsysteme“, stellt das deutsche Büro der EU-Kommission unter Berufung auf das EU-Recht zur aktuellen Debatte klar. Und weiter: „Freizügigkeit heißt nicht, frei Sozialleistungen zu beziehen. Laut EU-Recht haben nur arbeitende EU-Bürger Recht auf Sozialleistungen.“

Wann hat ein Zuwanderer Anspruch auf deutsche Hilfe?

Wer in Deutschland eine bestimmte Zeit gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, bekommt bei Arbeitslosigkeit Unterstützung, zunächst Arbeitslosengeld, später auch Hartz-IV-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Aber auch hier sieht das EU-Recht Schutzbestimmungen für den Aufenthalt in den ersten fünf Jahren vor. „Gelangen die Behörden auf der Grundlage einer Einzelfallbeurteilung zu dem Schluss, dass die betreffenden Personen aufgrund des Antrags auf Sozialhilfe zu einer unverhältnismäßigen Belastung geworden sind, können sie für diese das Recht auf Aufenthalt aufheben“, schreibt das EU-Büro.

Was ist, wenn deutsche Gerichte Ausländern Hartz IV zuerkennen?

Urteile, die EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht innerhalb der ersten fünf Jahre Ansprüche auf Hartz IV zuerkennen, basieren laut EU-Kommission allein auf deutschem Recht. Die Behörden könnten die Freizügigkeit einschränken, den Betroffenen ausweisen und bei Missbrauch Einreisesperren erlassen.

Kann auf unbegrenzte Zeit Sozialhilfe verweigert werden?

Nein. Nach der Fünf-Jahres-Frist können EU-Bürger genauso wie deutsche Bürger Sozialhilfe beantragen. Nach EU-Recht sind dann keine Ausnahmeregelungen mehr zulässig.

Wie verhält es sich mit dem Kindergeld?

Kindergeld kann nach Aussage des Bundesfamilienministeriums aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen nicht allein deswegen verweigert werden, weil die Kinder nicht bei ihren Eltern in Deutschland, sondern in ihrem Heimatland leben. Dies habe ein Prüfauftrag der Arbeits- und Sozialminister der Länder ergeben.

Allerdings können hier lebende Ausländer Kindergeld nur erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzen. Voraussetzung sind in der Regel entweder eine Arbeitsstelle innerhalb der ersten fünf Aufenthaltsjahre oder genügend eigene finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt. Schwierig ist die Überprüfung bei selbstständiger Arbeit. Auskunft erteilen die Kindergeldkassen der Arbeitsämter.

Wie erklären sich die Klagen etwa aus Duisburg und Dortmund?

Einige Ruhrgebietsstädte, aber auch Berlin klagen über erhebliche Armutszuwanderung aus Osteuropa. Häufig handelt es sich um Roma, die sich in ihren Herkunftsregionen an den Rand der Gesellschaft gedrückt sehen. Sie haben in der Regel offiziell keine Sozialleistungen beantragt, geben Selbstständigkeit vor oder pendeln häufiger zwischen ihrem Heimatland und Deutschland, wechseln auch öfter den Wohnsitz innerhalb Deutschlands. Ihre Ausweispapiere sind oft nur schwer nachprüfbar. Gleichwohl müssen sie häufig konkret unterstützt werden. Klagen über Kleinkriminalität häufen sich. Vor allem die Kinder bereiten den Sozialämtern Probleme – besonders dann, wenn sie krank werden und keinen Versicherungsschutz haben.