Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen die SPD-Mitgliederabstimmung über den mit der Union vereinbarten Koalitionsvertrag als unzulässig zurückgewiesen. Von der Abstimmung gehe keine öffentliche Gewalt aus, die Abgeordneten seien nur ihrem Gewissen unterworfen, heißt es in dem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvQ 55/13). Bis Freitagmittag hätten bereits fast 200.000 der rund 475.000 Parteimitglieder die Wahlunterlagen zurückgeschickt, teilte Generalsekretärin Andrea Nahles in einem internen Schreiben an die Mitglieder mit. Damit ist klar, dass das Votum nicht an einer zu geringen Teilnahme scheitern wird.