Berlin. Union und SPD wollen Gesetzesbrecher effektiver abschrecken. Der Führschein soll künftig auch dann eingezogen werden können, wenn ein Fall von Alltagskriminalität wie zum Beispiel Diebstahl vorliegt.

Darauf haben sich die Parteien in den Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz geeinigt. In der schriftlichen Vereinbarung heißt es: „Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen.“ Bisher kann ein Fahrverbot nur dann erteilt werden, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder bei Verletzung von Pflichten eines Fahrers begangen wurde. Kritiker einer solchen Ausweitung haben in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass ein Fahrverbot gegen Verkehrsverstöße und nicht auf Taten der allgemeinen Kriminalität wirken soll.

„Wir wollen den Instrumentenkasten der strafrechtlichen Sanktionen erweitern, um flexibler auf einzelne Täter einzugehen“, sagte der Vize-Vorsitzende der Union im Bundestag, Günter Krings (CDU). Der SPD-Innenexperte Michael Hartmann betonte, dass dieses Thema nicht auf dem „Wunschzettel“ seiner Partei gestanden habe. Jedoch: „Eine solche Strafe kann belehrender wirken als eine Geldstrafe.“