Verfahren gegen Bischof Tebartz-van Elst wird gegen Zahlung von 20.000 Euro eingestellt

Berlin. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik habe es einen vorbestraften katholischen Bischof gegeben. Dieser Satz war oft zu hören, als am 10. Oktober bekannt wurde, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst beantragt hatte. Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, sprach damals vor der Presse in Berlin von einem noch nie da gewesenen Ereignis und von einer „sehr ernsten Lage“.

Nun ist es anders gekommen. Das Hamburger Amtsgericht war bezüglich der mutmaßlichen eidesstattlichen Falschaussage vergleichsweise gnädig mit dem unglücklich agierenden Bischof. Dieser kann am Mittwoch unbelastet von einer Vorstrafe im bayerischen Kloster Metten seinen 54. Geburtstag begehen. Und er kann nachsinnen, warum das Limburger Domkapitel dem eigenen Bischof gegenüber weniger Barmherzigkeit und Kompromissbereitschaft zeigt als die ruhig und gelassen abwägenden Hamburger Richter.

Denn nichts anderes als ein gnädiger Kompromiss ist der jetzt gewählte Weg der Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage. Wie das zuständige Hamburger Amtsgericht mitteilte, erfolgte dieser Schritt mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro. Der Beschluss sei nicht anfechtbar. Damit ist Tebartz-van Elst nach Informationen des Gerichts nicht vorbestraft, weil die Strafzahlung unter der Summe von 90 Tagessätzen liegt.

Indirekt stellen Richter und Anklage fest, dass es sich um ein minderschweres Vergehen handelt (andernfalls erlaubt die Strafprozessordnung einen solchen „Deal“ nicht). Den Makel, dass der Bischof über einen Indienflug die Unwahrheit gesagt und diese Unwahrheit mit einer Lüge aus der Welt schaffen wollte, tilgt dieser Deal nicht.

Dennoch ist die Hamburger Entscheidung weiser und umsichtiger als manches, was in diesen Wochen aus Kirchenkreisen verlautete. Dem Beschuldigten bleibt die öffentliche Zurschaustellung vor Gericht erspart. Die Medien bekommen nicht die begehrte bischöfliche Beute. Die Richter stellen in einem durch Medienhype und innerkirchlichen Zoff angeheizten Klima ganz kühl die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Und sie beantworten sie so, dass der ohnehin schon öffentlich beschädigte Bischof in diesem Fall nicht noch tiefer durch den Schlamm waten muss.

Was Tebartz-van Elst zu seiner unzutreffenden Aussage über ein Business-Klasse-Flugticket nach Indien verleitete und warum er dieses Missgeschick später mit einer weiteren Falschaussage aus der Welt zu schaffen versuchte, wird vermutlich ungeklärt bleiben. Anders als der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff hat der Bischof aufgrund des Einstellungs-Deals nun auch keine Hoffnung mehr auf einen Freispruch Erster Klasse. Für die hauptamtlichen kircheninternen Gegner des Bischofs im Bistum Limburg spielen diese Überlegungen aber ohnehin kaum eine Rolle. Sie haben in den vergangenen Tagen gebetsmühlenartig wiederholt, dass für sie eine Zukunft mit Tebartz-van Elst so oder so nicht mehr infrage kommt.