Düsseldorf. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ein neues Arbeitsrecht für Kirchen- und Diakoniebeschäftigte beschlossen, das Gewerkschaften mehr Mitwirkungsrechte einräumt. Zum Abschluss ihrer Jahrestagung stimmte die EKD-Synode der neuen Regelung am Mittwoch in Düsseldorf mit großer Mehrheit zu.

Damit können die 20 evangelischen Landeskirchen in Zukunft wählen, ob auf ihrem Gebiet klassische Tarifverträge ausgehandelt werden oder – wie bisher – der sogenannte dritte Weg beschritten wird, bei dem spezielle Kommissionen Bezahlung und Arbeitsbedingungen aushandeln. Ein Streikrecht will die Kirche aber auch weiterhin ausschließen. Nach der neuen Regelung soll ein Arbeitskampf erst dann möglich sein, wenn sich die Arbeitgeber nicht an das kirchliche Arbeitsrecht halten und Arbeitsbedingungen einseitig regeln.

Nicht zuletzt deshalb kritisiert die Gewerkschaft Ver.di das neue Arbeitsrecht der Kirche als unzureichend. „Die Kirchengesetze, die die EKD-Synode beraten hat, erfüllen die Anforderungen der Gewerkschaften nicht“, sagte Ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Angesichts von Zwangsschlichtung und absoluter Friedenspflicht, wie sie von der EKD vorgesehen sind, werden nicht nur das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts deutlich verfehlt.“

Die Erfurter Richter hatten den Sonderweg der Kirche beim Arbeitsrecht vor einem Jahr im Grundsatz bestätigt, aber eine bessere Beteiligung der Gewerkschaften angemahnt. „Stattdessen reduziert sich die Rolle der Gewerkschaften nach den Vorstellungen der EKD auf kollektive Bettelei“, sagte Bühler. Die Gewerkschaft will das Streikrecht nun mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstreiten.

Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier sagte dagegen, die neue Regelung gewährleiste einen fairen Interessenausgleich zwischen Dienstherren und Arbeitnehmern. Die evangelische Kirche hat 673.000 Beschäftigte, darunter 449.000 in der Diakonie.