13. Dezember 2011: „Bundespräsident Wulff – Wirbel um Privatkredit“. Mit dieser „Bild“-Meldung beginnt die „Präsidentenaffäre“. In dem Bericht wirft das Blatt dem Staatsoberhaupt vor, in seinem früheren Amt als Ministerpräsident von Niedersachsen den dortigen Landtag „in die Irre geführt“ zu haben. Denn Wulff hatte auf Anfrage der Grünen eine Geschäftsbeziehung zu seinem väterlichen Freund, Egon Geerkens, verneint. Einen 500.000-Euro-Kredit, den die Ehefrau des Unternehmers dem Ehepaar Wulff zum Kauf ihres Großburgwedeler Eigenheims gewährt hatte, verschwieg der Politiker.

1. Januar 2012: Während die Aufregung um den Eigenheimkredit sich etwas legt, wird bekannt, dass Wulff am Tag vor der Veröffentlichung des Berichts über seinen Eigenheimkredit bei „Bild“-Chef Kai Diekmann interveniert hatte. Auf dessen Mailbox warnte ein wütender Präsident mit zum Teil drastischem Vokabular vor einem „Krieg“ zwischen ihm und dem Boulevard-Blatt. Wulff hatte sich später für den Anruf entschuldigt, dessen Inhalt Stück für Stück an die Öffentlichkeit drang. Ein Präsident, der sich persönlich für das Nichterscheinen eines für ihn unangenehmen Berichts einsetzt – so etwas hatte es noch nicht gegeben.

16. Februar 2012: Staatsanwaltschaft beantragt Aufhebung der Immunität Wulffs. Sie will ermitteln, wie Wulff 2007 und 2008 mit seiner Frau zwei Kurzreisen nach Sylt unternommen hatte, die beide zunächst der Filmunternehmer David Groenewold zahlte.

17. Februar 2012 :Der Rücktritt. Nach der Entscheidung der Staatsanwälte bleibt Wulff keine andere Möglichkeit: Am Morgen tritt er von seinem Amt als Bundespräsident zurück. 598 Tage war er das zehnte Staatsoberhaupt der Bundesrepublik. In seiner Rücktrittsrede räumt er ein, Fehler gemacht zu haben. Gleichzeitig zeigt er sich überzeugt, dass die Ermittlungen „zu einer vollständigen Entlastung führen“ werden. Er habe sich in seinen Ämtern stets „rechtlich korrekt“ verhalten. Noch am selben Tag verlässt Wulff Berlin und fährt mit seiner Familie zurück ins heimische Großburgwedel.

12. April 2013: Anklage wegen Bestechlichkeit. 14 Monate nach Aufnahme der Ermittlungen, nach Hausdurchsuchungen, einer umfassenden Bestandsaufnahme der finanziellen Verhältnisse und Dutzenden Zeugenvernehmungen, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den früheren Präsidenten. Sie wirft ihm und seinem Freund David Groenewold Korruption vor. Wulff habe sich 2008 für eine Oktoberfesteinladung des Filmunternehmers revanchiert, indem er beim Siemens-Konzern um finanzielle Unterstützung für ein Filmprojekt Groenewolds warb. Das Angebot der Behörde, das Verfahren dennoch gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen, hatte Wulff abgelehnt.

14. November 2013: Prozessbeginn. 23 Monate nach Beginn der Präsidentenaffäre wird der Korruptionsprozess gegen Wulff und Groenewold eröffnet. Zuvor hatte die Zweite Strafkammer das Delikt von Bestechung und Bestechlichkeit auf Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme zurückgestuft. Das Strafmaß für diese niedrigschwellige Form der Korruption liegt zwischen Geldstrafe und Haft bis zu drei Jahren. Angesichts der erheblichen beruflichen und privaten Nachteile, die Wulff durch die Ermittlungen zu spüren bekam, ist mit einer Haftstrafe nicht zu rechnen. Wulff strebt einen Freispruch an.