Hamburger Amtsgericht hatte um Ergänzungen wegen Falschaussage gebeten

Hamburg. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat den Strafbefehl gegen den umstrittenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst nachgearbeitet. Das Amtsgericht der Hansestadt habe um Ergänzungen im Text gebeten, um noch deutlicher herauszustellen, dass der Kirchenmann vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben soll, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Er bestätigte damit einen Bericht der Zeitung „Augsburger Allgemeine“. Eine sachliche Änderung sei damit aber nicht verbunden, betonte der Sprecher.

Das Amtsgericht Hamburg entscheidet darüber, ob der Strafbefehl erlassen wird. Dieser droht dem derzeit beurlaubten Bischof, weil er falsche Angaben im Zusammenhang mit einem Flug nach Indien gemacht haben soll. Ende Oktober hatte das Gericht bekannt gegeben, das Verfahren einstellen zu wollen. Das lehnt die Staatsanwaltschaft aber ab. Wann eine Entscheidung fällt, ist noch unklar.

Mit einer Informationsoffensive hat Deutschlands größte evangelische Landeskirche unterdessen auf den Skandal um die katholische Bischofsresidenz in Limburg reagiert. Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers habe an ihre mehr als 1200 Gemeinden zwischen Göttingen und Cuxhaven umfangreiches Info-Material über den Umgang der Kirche mit Geld verteilt, sagte ihr Sprecher Johannes Neukirch am Freitag. Die Kostenexplosion in Limburg verunsichere auch viele evangelische Christen, fügte er hinzu.

Zahlreiche Pastorinnen und Pastoren erhielten Anfragen besorgter Gemeindemitglieder, sagte Neukirch. „Sie wollen wissen, was die Kirche mit ihrem Geld macht und ob so etwas wie in Limburg auch bei uns möglich ist.“ Mit der Broschüre wolle die Landeskirche deutlich machen, dass ihre Finanzen transparent seien.