SPD und CDU wollen zwei Stellvertreter im Bundestagspräsidium – der Ausgewogenheit wegen

Berlin. Union und SPD sollen entgegen der ursprünglichen Planung nun jeweils zwei Vizepräsidentenposten im neuen Bundestag bekommen. Auf diese an die Große Koalition vor acht Jahren angelehnte Regelung hätten sich CDU/CSU und SPD geeinigt, hieß es am Montag aus Fraktionskreisen in Berlin. Ursprünglich wollte die SPD nur einen Vizepräsidentenposten. Die Änderung bedeutet auch, dass nach der CSU nun auch die CDU einen eigenen stellvertretenden Bundestagspräsidenten stellt.

Der Bundestag tritt am heutigen Dienstag um 11 Uhr erstmals in der 18. Legislatur zusammen. Die für mehr als vier Stunden terminierte Sitzung wird vom 77-jährigen Alterspräsidenten Heinz Riesenhuber (CDU) eröffnet. Auf der Tagesordnung stehen die Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter, außerdem beschließt der Bundestag seine Geschäftsordnung. Die Zahl der Bundestagsvizepräsidenten wird in der Sitzung festgelegt. Traditionell stellt die stärkste Fraktion den Präsidenten.

Die Union hat erneut Norbert Lammert (CDU) für dieses Amt nominiert. Der CSU-Abgeordnete Johannes Singhammer und der frühere CDU-Generalsekretär Peter Hintze (CDU) wurden als Vizepräsidenten aufgestellt.

In der SPD-Fraktion wurden die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und die ehemalige Forschungsministerin Edelgard Bulmahn als Kandidatinnen bestimmt. Die Grünen schicken Claudia Roth ins Rennen, die Linke Petra Pau. Linken-Fraktionschef Gregor Gysi warf Union und SPD wegen der Aufstockung des Bundestagspräsidiums Willkür vor. Die Grünen lehnten einen zweiten Stellvertreter-Posten für die SPD ab.

Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier hat den Wunsch der SPD nach zwei Vizepräsidentenposten damit begründet, man müsse mit CDU und CSU „einigermaßen auf Augenhöhe“ vertreten sein. Ein einigermaßen ausgewogenes Verhältnis sei auch wichtig mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen mit CDU/CSU. Ursprünglich wurde die Postenvermehrung mit erhöhtem Arbeitsanfall begründet. Geld kostet der Zuwachs an Stellevertretern die Steuerzahler auch. Die Vizepräsidenten erhalten mit knapp 12.400 Euro monatlich das Eineinhalbfache der üblichen Abgeordnetenentschädigung von 8252 Euro. Hinzu kommen eine Aufwandsentschädigung von 4421,70 Euro und spätere Pensionsansprüche.