Karlsruhe. Pech in der Liebe, Glück vor Gericht: Eine Hartz-IV-Empfängerin hat sich im Rosenkrieg mit ihrem früheren Ehemann um einen Lottogewinn durch alle Instanzen gekämpft und nun gewonnen. Der Mann muss rund 250.000 Euro an seine frühere Frau abgeben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Der Rentner hatte 2008 mit seiner neuen Lebensgefährtin im Mittwochslotto rund 956.000 Euro gewonnen. Damals lebte er schon seit sieben Jahren von seiner Ehefrau getrennt und mit der neuen Partnerin zusammen. Kurz nach dem Lotto-Sechser reichte er die Scheidung ein, doch zu spät. Die Richter entschieden, dass es einen „Zugewinnausgleich“ geben müsse. Seinen Anteil von knapp einer halben Million Euro muss er jetzt mit seiner Ex-Frau und Mutter der drei gemeinsamen Kinder teilen.