Berlin. Falls es nach den Sondierungs- und Koalitionsgesprächen im Bund zu einer Großen Koalition aus Union und SPD kommt, dann würden sich auch im Bundesrat die Machtverhältnisse grundlegend ändern. Die bisherige Oppositionsmehrheit aus SPD, Grünen und Linken würde zerbrechen. Die Opposition könnte nicht mehr auf eigene Faust Initiativen beschließen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Allerdings hätte auch eine neue Bundesregierung aus Union und SPD keine Mehrheit in der Länderkammer.

Die Länder mit großen Koalitionen kommen derzeit auf 18 der 69 Stimmen im Bundesrat. Dazu gehören die jeweils vier Stimmen Berlins, Sachsen-Anhalts und Thüringens sowie die jeweils drei Stimmen von Mecklenburg-Vorpommern und aus dem Saarland. Schwarz-Rot könnte aber auch die drei Stimmen des SPD-regierten Hamburgs sowie die sechs Stimmen Bayerns mit seiner CSU-Alleinregierung für sich verbuchen. Somit käme Schwarz-Rot auf insgesamt 27 Stimmen. Der schwarz-rote Block im Bundesrat könnte allerdings schon bald größer werden: In Hessen dauern die Gespräche zur Regierungsbildung an, und es ist keineswegs ausgeschlossen, dass es auch hier zu einer Großen Koalition kommt. Mit den fünf Stimmen des Landes würde sich die Stimmenzahl von Schwarz-Rot in der Länderkammer auf 32 erhöhen – damit wäre nur noch ein weiteres Land für die Mehrheit von 35 Stimmen im Bundesrat erforderlich. Das könnte ein rot-grünes Land sein, theoretisch aber auch das schwarz-gelbe Sachsen oder das rot-rote Brandenburg.

Auch ohne Mehrheit im Bundesrat wäre die Situation für Schwarz-Rot komfortabel. Denn weil die Opposition keine Mehrheit mehr hat, kann sie keine Gesetze mehr im Vermittlungsausschuss aufhalten, denen der Bundesrat nicht zustimmen muss. Zustimmungspflichtig bleiben aber weiterhin zum Beispiel alle Steuergesetze. Gesetzesvorlagen, die keine Mehrheit in der Länderkammer finden, würden somit im Vermittlungsausschuss landen, wo sich Union und SPD nach Partnern umsehen müssten.