Karlsruhe. Straftäter, die wegen nachträglicher Sicherungsverwahrung rechtswidrig über Jahre einsperrt waren, haben Anspruch auf Schadenersatz. Die zuständigen Bundesländer müssen den Betroffenen rund 500 Euro für jeden Monat in unzulässiger Sicherungsverwahrung bezahlen, urteilte der Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 405 bis 408/12). Baden-Württemberg muss nun vier Klägern zwischen 49.000 und 73.000 Euro bezahlen.