Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist in Deutschland nach Grundgesetz-Artikel 10 ein geschütztes Grundrecht. Das G10-Gesetz vom Juni 2001 bestimmt außerdem, in welchen Ausnahmefällen deutsche Nachrichtendienste die Telekommunikation überwachen dürfen. Jede Maßnahme, auch die Durchsuchung von Datenbündeln mit bestimmten Suchbegriffen, muss zuvor von der G10-Kommission genehmigt werden. Ihre vier Mitglieder werden vom Parlamentarischen Kontrollgremium bestellt, das die Bundesregierung bei der Arbeit der Geheimdienste kontrolliert. Zu den Mitgliedern gehört auch der Hamburger Rechtspolitiker Rainer Funke (FDP), der frühere Staatssekretär im Bundesjustizministerium (1991–1998).

Hamburger Abendblatt:

Herr Funke, im ersten Halbjahr 2011 hat die G10-Kommission den Geheimdiensten 79 Maßnahmen genehmigt, durch die mehr als 800 Haupt- und Nebenbetroffene überwacht wurden. Sind auch Gruppen und Unternehmen im Visier?

Rainer Funke:

Häufig gehören Haupt- und Nebenbetroffene ja zu einer Gruppierung. Die pauschale Überwachung einer ganzen Gruppe ist nicht möglich. Deshalb sind vor allem die Hauptbetroffenen wichtig. Vielleicht sitzt der Hauptbetroffene auch in einem Unternehmen, das Spionage betreibt. Dann kann sich die Überwachung auch auf Menschen in seinem Umfeld beziehen, die uns genannt werden müssen.

Kommt es vor, dass die G10-Kommission geplante Überwachungsmaßnahmen der Geheimdienste ablehnt?

Funke:

Natürlich, wir sind keine Abnicker. Sowohl bei Neuanträgen wie auch bei der Verlängerung von Abhörmaßnahmen haben wir manchmal eine andere Auffassung als die Geheimdienste.

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