Berlin. Demenzkranke und ihre Angehörigen sollen mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Der Pflegebeirat der Bundesregierung übergab am Donnerstag seinen lang erwarteten Bericht zur Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Darin empfiehlt er unter anderem, die aktuell geltenden drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abzulösen, die auch den Betreuungsbedarf von demenziell erkrankten und psychisch kranken Menschen umfassen.

Die beiden Vorsitzenden des Pflegebeirats, Klaus-Dieter Voß und Wolfgang Zöller (CSU), forderten von der Politik eine rasche Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Bereits 2009 gab es einen ersten Beiratsbericht. „Wir haben die Ergebnisse von 2009 verdichtet und abgerundet. Nun hat die Politik keine Ausreden mehr, um nicht zu handeln“, sagte Voß. Nach den Worten von Zöller kostet die Reform mehrere Milliarden und wird zu höheren Beitragssätzen führen. „Die Summe wird über zwei Milliarden Euro liegen. Jede Milliarde mehr entspricht 0,1 Beitragssatzpunkten“, sagte er.

Der Deutsche Caritasverband begrüßte die Vorschläge. Die stärkere Berücksichtigung von Demenzkranken führe zu mehr Gerechtigkeit in der Pflege und „hilft den vielen Angehörigen, die nach wie vor die überwiegende Zahl pflegebedürftiger Menschen zu Hause versorgen“, sagte Caritas-Generalsekretär Georg Cremer. Besonders wichtig sei, die bisherige kleinteilige Zeitmessung in der Pflege ersatzlos zu streichen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz äußerte dagegen Kritik. Es sei ein „Armutszeugnis“, dass sich die Experten nicht auf eine konkrete Forderung zur Gesamtsumme geeinigt habe, sagte Vorstand Eugen Brysch. „Offensichtlich sind die Arbeitgebervertreter nicht bereit, ein klares Bekenntnis der Solidarität für die Schwerstkranken abzugeben.“ Die Politik müsse klarstellen, „was uns würdige Pflege wert ist und wie wir die Leiden der Betroffenen lindern wollen“.