Eine neue Kommission der Justizminister soll prüfen, wie man große Prozesse öffentlich übertragen kann

Hamburg/Perl-Nennig. Nach dem Chaos um die Platzvergabe für Journalisten im NSU-Prozess hat die Fernsehübertragung aus Gerichtssälen eine neue Debatte ausgelöst. Die Justizminister der Länder haben nun Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) aufgefordert, eine Bund-Länder-Gruppe zu diesem Thema einzurichten.

Bayern hatte einen Vorstoß gestartet, Prozesse unter Kontrolle in benachbarte Räume zu übertragen. Damit wollte die Justiz des Freistaates offenbar kaschieren, dass dem Oberlandesgericht München schwerwiegende Fehler unterlaufen sind. Aber auch eine Übertragung in einen Nebenraum kam nicht zustande. Das hat für große Aufregung und internationale Kritik gesorgt. In Hamburg beispielsweise war der Prozess gegen einen mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge vom 11. September in einem so großen Saal verhandelt worden, dass genügend Platz für die Öffentlichkeit war.

Nun sollen Vorschläge gesammelt werden, ob es in Deutschland zum Gerichts-TV kommen kann — und unter welchen Bedingungen. Dabei soll laut Beschluss der Justizminister der Blick über den Tellerrand in andere Rechtssysteme helfen. Die Ministerrunde vereinbarte: „Die Prüfung sollte sich ferner auf die Frage erstrecken, ob eine Öffnung des § 169 Satz 2 GVG zum besseren Verständnis der Justiz in der Öffentlichkeit beitragen kann.“

Im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist geregelt, dass die Verhandlungen und die Urteilsverkündungen öffentlich sind, es aber keine Ton- oder Fernsehaufnahmen geben darf, die veröffentlicht werden. Ganz abschaffen wollen die Minister diesen Passus nicht. Eine „unbegrenzte Medienöffentlichkeit“ berge „nicht überschaubare Gefahren für den ungestörten Verfahrensablauf, die Rechts- und Wahrheitsfindung, die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten sowie die Verfahrensfairness“.

Der Sprecher von Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD), Thomas Baehr, sagte: „Die Bild- und Tonberichterstattung ist ein Weg, Gerichtsverfahren einer größeren Öffentlichkeit zugänglich und den Prozess der Entscheidungsfindung verständlicher zu machen. Das kann dazu beitragen, die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen und das Vertrauen in die Justiz zu stärken.“ Doch sei das ein sensibler Bereich. Das Saarland und Rheinland-Pfalz hatten vorgeschlagen, Übertragungen von wichtigen Urteilsverkündungen zuzulassen.

Die schleswig-holsteinische Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) warnte vor Schnellschüssen. Natürlich müsse darüber diskutiert werden, inwieweit die geltende Regelung noch zeitgemäß sei. Die Rechtsstaatlichkeit – wie die Unverfälschtheit von Verhandlung und Beweisaufnahme – dürfe aber nicht auf der Strecke bleiben, sagte sie.

Der Verband der Privaten Rundfunksender (VPRT) begrüßt die Vorschläge, bei Gerichtsverhandlungen Film- und Tonaufnahmen sowie TV-Übertragungen zu ermöglichen. „Eine sachliche Diskussion mit dem Ziel einer möglichst umfassenden und unverfälschten Information der Bürger aus Gerichtsverfahren ist nötig“, sagte Hans Demmel, Mitglied im VPRT-Fachbereichsvorstand Fernsehen und Multimedia. Auch in Deutschland scheine die Zeit reif zu sein, „um über eine Öffnung der Gerichtssäle für Film- und Tonaufnahmen nachzudenken“. Erfahrungen aus anderen Ländern wie etwa beim Breivik-Prozess in Norwegen zeigten, dass dies mit Augenmaß möglich sei.

Die Justizminister haben sich außerdem mehrheitlich für ein volles Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgesprochen. Bei ihrer Konferenz im saarländischen Perl-Nennig forderten sie die Bundesregierung auf, „zeitnah“ rechtliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Lebenspartner ebenso wie Ehepaare gemeinschaftlich Kinder adoptieren können. Die Neuregelung des Adoptionsrechts müsse eine vollständige Gleichstellung von Ehepaaren und Lebenspartnern enthalten.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte, dass sie in dieser Frage „nicht überzeugt werden“ müsse. Es gebe aber in diesem „Restpunkt“ der völligen Gleichstellung unterschiedliche Auffassungen bei den Unionsparteien. Zugleich wies sie darauf hin, dass „eine neue, intensive Debatte“ in Gang gesetzt worden sei.