Vier Monate Haft in Tunesien für Nackt-Demonstrantin aus Hamburg

Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte bei einem Treffen mit dem tunesischen Ministerpräsidenten Ali Larayedh in der vergangenen Woche „einen fairen und vernünftigen Umgang in rechtsstaatlichen Verfahren“ angemahnt – vergeblich. Weil sie Ende Mai mit entblößtem Oberkörper vor dem Justizpalast der tunesischen Hauptstadt demonstrierten, müssen die Hamburger Philosophiestudentin Josephine W. und zwei weitere französische Femen-Aktivistinnen nun eine Gefängnisstrafe verbüßen. Die Frauen sollten „wegen unzüchtigen Verhaltens vier Monate und einen Tag“ im Gefängnis verbringen, sagte einer ihrer Anwälte, Souheib Bahri.

Die Chefin der feministischen Organisation, Inna Schewtschenko, bezeichnete den Urteilsspruch des tunesischen Gerichts als „politische Entscheidung“. „Wir sind nach diesem sehr harten Urteil sehr wütend“, sagte sie. Die Femen-Mitglieder würden ihre Aktionen in Tunesien „ausweiten und vervielfachen“. Auch der französische Anwalt der Aktivistinnen, Patrick Klugman, nannte das Urteil gegen Josephine W., Margaret S. und Pauline H.„extrem hart“. Es handele sich um „einen schweren Angriff auf die freie Meinungsäußerung“.

Die Protestaktion der drei Frauen am 29. Mai richtete sich gegen die Inhaftierung der Femen-Aktivistin Amina Sboui. Die Tunesierin war am 19. Mai in Gewahrsam genommen worden, weil sie gegen eine Versammlung von Salafisten protestiert und auf eine Mauer nahe einem Friedhof das Wort Femen geschrieben hatte. Vor Gericht sagte Josephine W. aus, die Aktion habe sich nicht gegen die tunesischen Wertvorstellungen gerichtet, sie sei vielmehr eine Form des politischen Protests gewesen. Anwälte aus konservativen Kreisen in Tunesien machten dagegen geltend, dass Nacktauftritte auch in Deutschland als exhibitionistische Handlungen mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden könnten.