Mainz. Bei Gerichtsprozessen sollen nach Plänen von Rheinland-Pfalz und Saarland künftig in begrenztem Ausmaß Film- und Tonaufnahmen zugelassen werden. Die Justizminister beider Länder, Jochen Hartloff und Anke Rehlinger (beide SPD), stellten eine entsprechende Initiative vor. Es sei fraglich, ob die jahrzehntealte Regelung noch zeitgemäß sei, sagte Rehlinger. In einem engen Rahmen seien sicherlich Lockerungen möglich.

Die Pläne sollen in dieser Woche bei der Justizministerkonferenz im saarländischen Perl-Nennig diskutiert werden. Nach Einschätzung der Minister wäre es vorstellbar, Filmaufnahmen bei Urteilsverkündungen zuzulassen. Ob Aufnahmen aus einem Verfahren zulässig seien, müsse in jedem Einzelfall entschieden werden. Insbesondere bei Prozessen von überragendem zeitgeschichtlichen Interesse sehen die Länderminister Bedarf für eine liberalere Handhabung. Frankreich oder Norwegen hatten im Verfahren gegen den Massenmörder Anders Breivik dazu praktikable Lösungen gefunden.

Details zu der angestrebten Regelung sollen in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe beschlossen werden. Ziel ist die Änderung von Paragraf 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes, der „Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts“ für unzulässig erklärt.

Der Vorstoß geht über eine bayerische Initiative hinaus, mit der Videoübertragungen aus dem Gerichtssaal in einen Nachbarraum ausdrücklich zugelassen werden sollen. Anlass für die Diskussionen war der Streit um die Journalisten-Akkreditierungen beim Münchener NSU-Prozess.