Mehrfach hat das Bundesverfassungsgerichtentscheidend in die Politik der Bundesregierung eingegriffen. Zuletzt wurde der Euro-Rettungsschirm ESM zwar bestätigt, aber nur unter Auflagen. Im Juli 2012 erklärten die Richter das von der Bundesregierung beschlossene Wahlrecht für verfassungswidrig. Eine Reform wurde bereits verabschiedet. Im selben Monat erklärte das Gericht die seit 1993 unveränderten Leistungen für Asylbewerber für grundgesetzwidrig. Sie verstießen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Zuvor hatte Karlsruhe bereits die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gekippt und homosexuelle Lebenspartner bei der Erbschaftssteuer gleichgestellt. Einschneidend war auch das Karlsruher Urteil zu Hartz IV vom Februar 2010, wonach die Regelsätze transparenter berechnet werden müssen.