Das Ehegattensplitting wurde vor mehr als 50 Jahren eingeführt, um die Steuerbelastung von Eheleuten zu senken. Das traditionelle Bild entsprach damals einer Familie mit allein verdienendem Mann und einer Frau, die sich um Kinder und Haushalt kümmert. Letztlich wird das Gesamteinkommen durch zwei geteilt („gesplittet“) und darauf der Steuertarif angelegt. Schließlich werden beide Steuerbeträge verdoppelt und zur Gesamtschuld addiert. Der Bonus wird fällig unabhängig davon, ob das Paar Kinder hat oder nicht. Verdient ein Ehepartner 90.000 Euro im Jahr und der andere nichts, beträgt der Steuervorteil gegenüber einem unverheirateten Paar nach Berechnungen des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner 7934 Euro im Jahr. Bezieht ein Ehepartner 5000 Euro brutto im Monat, der andere 3000 Euro, beträgt der Splittingvorteil nur 48 Euro im Monat.