Liberale müssen für illegale Barspenden von Jürgen Möllemann nachzahlen

Leipzig. Die Klage der FDP gegen Strafen wegen rechtswidriger Spenden ihres früheren nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann ist überwiegend gescheitert. Illegale Barspenden Möllemanns an seinen Landesverband in Höhe von 786.000 Euro dürfen endgültig von der Bundestagsverwaltung abgeschöpft werden, wie das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschied. Zudem sind Sanktionen und Rückforderungen staatlicher Mittel für drei von sechs Geschäftsjahren rechtens. Die weiteren drei Jahre müssen von der Vorinstanz nochmals geprüft werden (Az.: 6 C 5.12).

Nach Auffassung der Gerichte hatte der vor zehn Jahren bei einem Fallschirmabsprung ums Leben gekommene Möllemann seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 Sach- und Barspenden in Millionenhöhe zukommen lassen, die teils über Strohmänner eingezahlt oder nicht nach den Vorschriften des Parteiengesetzes veröffentlicht worden waren.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte deswegen Strafzahlungen und Rückerstattungen in Höhe von 4,3 Millionen Euro gegen die FDP verhängt, wovon die Liberalen bereits einen Teil an die Bundestagsverwaltung zahlten. Gegen den ausstehenden Rest von rund 3,5 Millionen Euro klagten sie bis nach Leipzig.

Die dortigen Richter hoben nun den Sanktionsbescheid für die Jahre 1999, 2000 und 2002 auf. Der Grund: Es gebe womöglich Anhaltspunkte dafür, dass die Partei die Rechtsverstöße für diese drei Geschäftsjahre offenlegen wollte. Ob es solche „sanktionsbefreiende Aufklärungsbemühungen“ der FDP damals gab und ob diese Bemühungen ausreichen, muss nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg prüfen. Welche Zahlungen im Detail auf die Liberalen zukommen, ist deshalb noch unklar.