Medizinern drohen bis zu drei Jahre Haft. Gesetz noch in dieser Legislaturperiode

Berlin. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will Korruption bei Ärzten noch in dieser Wahlperiode unter Strafe stellen. Die Bestechung und Bestechlichkeit von Kassenärzten solle künftig mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet werden, heißt es in einem Konzept des Gesundheitsministeriums. Geplant ist demnach eine Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch V, die sich an den Bestechungsdelikten des Strafgesetzbuchs orientiert „und dabei die Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt“. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sollen gleichermaßen verboten werden, und zwar „für alle Berufsgruppen, die an der Versorgung der Versicherten beteiligt sind“. Als „unzulässige Vorteile“ gelten dabei geldwerte Zuwendungen aller Art, also nicht nur offene oder verdeckte Zahlungen, sondern auch die Überlassung von Geräten und Materialien sowie die Durchführung von Schulungsmaßnahmen. Als strafwürdig sollen allerdings nur „besonders schwere Verstöße“ erfasst werden.

Bahr gibt damit dem Druck der Opposition nach. SPD, Grüne und Linke hatten eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zur Korruption im Gesundheitswesen noch in diesem Monat durchgesetzt. Bisher gibt es keine Möglichkeit, niedergelassene Ärzte wegen Bestechlichkeit strafrechtlich zu belangen. Denn Kassenärzte können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem vergangenen Sommer als Freiberufler nicht wegen Bestechlichkeit verfolgt werden – anders als angestellte Mediziner oder Amtsärzte. Die Opposition hatte daraufhin verlangt, diese Gesetzeslücke zu schließen.

Die Ärzte argumentierten, es gebe bereits Berufs- und sozialrechtliche Bestimmungen, die ihnen korrupte Verhaltensweisen ausdrücklich untersagten. Im schlimmsten Falle drohe ihnen sogar der Entzug der Zulassung. Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery betonte, dass das neue Gesetz nicht nur Ärzte, sondern alle Beteiligten im Gesundheitswesen betreffe. „Mit der Neuregelung können nun endlich auch die Geldgeber der Korruption zur Verantwortung gezogen werden.“ Ärgerlich sei aber, dass Krankenkassen vom neuen Gesetz nicht berührt seien: „Denn ihr Fehlverhalten muss dringend auf den Prüfstand“, forderte Montgomery, „sei es bei fragwürdigen Rabattverträgen oder bei sogenannten Abrechnungsoptimierungen.“ Er hoffe, dass mit der Initiative von Gesundheitsminister Bahr „mehr Rechtsklarheit geschaffen und den Krankenkassen der Nährboden für ihre fortgesetzten Diffamierungskampagnen gegen die Ärzte entzogen wird“.