Die als Terrorkämpfer ausgebildeten Islamisten sollten in Deutschland Anschläge verüben. Nun kommen sie für Jahre ins Gefängnis.

Berlin. Nach einjährigem Prozess sind zwei mutmaßliche al-Qaida-Terroristen in Berlin zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung muss ein 23-Jähriger für sechs Jahre und neun Monate, ein 27-Jähriger für neun Jahre ins Gefängnis, wie das Kammergericht am Freitag entschied. Der 1. Strafsenat hatte „keinen Zweifel“ an der Schuld der Angeklagten. Bei ihnen sei kein Gesinnungswandel zu erkennen und sie hätten bis heute „nicht Abstand genommen, dieser terroristischen Vereinigung zu dienen“, hieß es in dem Urteil.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich die Männer Mitte 2010 der Terrorgruppe al-Qaida angeschlossen hatten, um an dem „bewaffneten Kampf gegen die Ungläubigen“ teilzunehmen. Dem Gericht zufolge ließen sich die Angeklagten im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet im Umgang mit Sprengstoff und Waffen ausbilden. Zudem seien sie in der Handhabung von Verschlüsselungsprogrammen geschult worden, um nach ihrer Rückkehr Kontakt mit dem Terrornetzwerk al-Qaida halten zu können. Darüber hinaus gehörte der ältere Angeklagte bis Mai 2010 der Terrorgruppe „Deutsche Taliban Mujahideen“ (DTM) an und hatte in Propagandavideos mitgewirkt und um Unterstützer geworben.

Bei den Angeklagten handelt es sich um einen 27-jährigen Deutsch-Türken und einen 23-jährigen Österreicher, der in Afghanistan geboren wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagten von al-Qaida ausgebildet und mit dem Ziel, den „Jihad nach Europa und Deutschland zu tragen“ zurückgeschickt wurden. Es sei von Anfang an darum gegangen, „auch deutsche Ziele anzugreifen“, hieß es. Mit dem Auftrag, Mitglieder zu rekrutieren, Gelder zu sammeln und sich für die Vorbereitung von Terroranschlägen bereitzuhalten, reisten die Angeklagten im Januar 2011 von Waziristan über den Iran und die Türkei nach Budapest.

Während der 23-jährige Österreicher von dort nach Berlin fuhr, um Unterstützer zu finden, suchte der 27-Jährige in Wien nach Gleichgesinnten. Bei diesen Aktivitäten gerieten die beiden ins Visier der Fahnder. Im Mai 2011 wurden sie schließlich verhaftet, seitdem sitzen sie in Untersuchungshaft.

Das Gericht verwies auf brisante Dokumente, die bei ihrer Festnahme gefunden wurden und die eindeutig ihren Kontakt zu al-Qaida belegen. So wurde bei dem 23-Jährigen ein USB-Stick sichergestellt, auf dem sich neben Kontaktdaten zu möglichen Unterstützern aus der islamistischen Szene in Berlin auch ein „Strategiepapier“ befand, das von einem hochrangigen al-Qaida- Funktionär verfasst worden war.

Angeklagte noch immer gefährlich

An Kampfhandlungen hätten die Angeklagten zwar nicht teilgenommen, hieß es. Sie hätten aber bewusst dazu beigetragen, ein „weltweites Klima der Angst durch terroristische Bedrohungen zu erzeugen“. Der 27-jährige Deutsch-Türke habe sich den Zielen von al-Qaida verschrieben und sei auch weiter eine „extrem gefährliche Person“. Auch der 23-Jährige hat dem Gericht zufolge die „Regeln des hochgefährlichen Terrornetzwerks verinnerlicht“.

In dem seit einem Jahr laufenden Prozess hatten die Angeklagten zu den Vorwürfen geschwiegen. Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung forderte jeweils Freispruch. Sie sahen das Verfahren als reinen Indizienprozess und die Vorwürfe als nicht bewiesen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat die Möglichkeit beim Bundesgerichtshof Revision einzulegen.