Staatsanwaltschaft in München und Regensburg dämpfen Erwartungen, dass die ärztlichen Fehlverhalten strafrechtlich geahndet werden können-

Berlin. Nach Manipulationen von Patientendaten an mehreren Transplantationskliniken haben die ermittelnden Staatsanwaltschaften in München und Regensburg Erwartungen gedämpft, das ärztliche Fehlverhalten könne strafrechtlich geahndet werden. „Wir gehen davon aus, dass die Datenveränderungen per se nicht strafbar sind“, sagte der Münchner Behördensprecher, Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch, der „taz.die tageszeitung“ (Freitag).

Dieser Einschätzung schloss sich sein Kollege aus Regensburg an. Sprecher der Strafverfolgungsbehörden in Leipzig und Braunschweig erklärten, eine „strafrechtliche Würdigung sei schwierig und aufwendig“.

„Wir haben hier eine Strafbarkeitslücke“, sagte Steinkraus-Koch der „taz“. Ermittelt werde wegen Körperverletzung. „Hier aber stoßen wir auf das Problem der strafrechtlichen Kausalität: Hat wirklich Patient X Schaden genommen, ist er gar gestorben, weil Patient Y auf der Warteliste nach oben gerückt ist?“ Ein solcher direkter Zusammenhang sei kaum nachweisbar.

Nach dem Transplantationsgesetz sei zudem lediglich der Organhandel strafbar. Um den aber gehe es nicht. Auch handele es sich „weder um Urkundenfälschung noch um Veränderungen im Datenverarbeitungsprozess“, so Steinkraus-Koch.

Der bayerische Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) sprach sich unterdessen dafür aus, angesichts des Transplantationsskandals ärztliches Fehlverhalten auch standesrechtlich zu sanktionieren. „Es darf in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, dass alles weitergeht wie bisher“, sagte Heubisch der „taz“.

„Fälle, die strafrechtlich nicht relevant sind, können standesrechtlich sehr wohl relevant sein“, fügte er hinzu. „Die Palette ist breit, sie reicht von einer Ermahnung über einen Verweis bis hin zum Berufsverbot, auch ein Entzug der Approbation wäre möglich.“

Als Wissenschaftsminister strebe er für Bayern zudem Veränderungen an, was Anzahl und Strukturen der Transplantationszentren angehe. Wünschenswert sei nicht nur eine Verringerung der Gesamtzahl der Transplantationszentren. „Es ist auch vorstellbar, dass in einem Transplantationszentrum künftig nicht mehr alles gemacht wird. Sondern dass wir sagen: Wir haben hier für eine große Region ein Zentrum, das nur Nieren transplantiert. Und ein anderes, das sich auf Herzen und Lungen spezialisiert.“