Schrift lege nicht eindeutig dar, was mutmaßlicher Terroristin genau vorgeworfen wird. Gericht lockert Haftbedingungen.

München/Hamburg. Die Verteidiger der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe ziehen den Antrag auf „Nachbesserung“ der Anklageschrift zurück. An der Rüge eines formellen Fehlers werde nicht festgehalten, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer am Mittwoch. Die Anwälte wehren sich jedoch weiterhin gegen den Vorwurf, Zschäpe sei an den Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) als Mittäterin beteiligt gewesen.

Ursprünglich hatten die Anwälte der Bundesanwaltschaft in einem Schriftsatz vorgeworfen, sie mache nicht hinreichend deutlich, ob Zschäpe die Gründung einer terroristischen Vereinigung oder lediglich die Mitgliedschaft vorgeworfen werde. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist allerdings die Gründung einer Vereinigung neben der mitgliedschaftlichen Beteiligung nicht als selbstständige Tat zu bestrafen.

Zschäpe werden unter anderem die Mittäterschaft bei neun Morden an Geschäftsleuten ausländischer Herkunft sowie bei einem Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vorgeworfen. Spätestens Mitte April 2013 soll der NSU-Prozess gegen Zschäpe und vier weitere Beschuldigte vor dem Oberlandesgericht in München beginnen.

Gericht lockert Haftbedingungen für Zschäpe

Ein kleinen Erfolg können Zschäpes Anwälte derweil bereits verbuchen: Das Oberlandesgericht München habe einem Antrag auf Hafterleichterung stattgegeben, berichtete „Spiegel Online“ am Mittwoch. So dürfe Zschäpe nun ohne eine trennende Scheibe mit ihren Verteidigern kommunizieren. Außerdem werde ihr Briefverkehr zukünftig nicht mehr inhaltlich überwacht.

Es sei nicht zu befürchten, dass Zschäpe aus dem Gefängnis heraus terroristisch aktiv werde, begründete das Gericht den Angaben zufolge die Erleichterungen. Zudem geht das Gericht davon aus, dass die 38-Jährige nicht über ihre Anwälte mit etwaigen Terrorkomplizen in Verbindung stehe, da es den NSU seit dem Suizid von Böhnhardt und Mundlos nicht mehr gebe.