Die SPD will im Falle eines Wahlsiegs das Kindergeld reformieren. Geringverdiener sollen profitieren. Drei Milliarden Euro Kosten werden erwartet.

Berlin. Die SPD konkretisiert ihr Vorhaben, im Falle eines Wahlsiegs das Kindergeld zu reformieren. Aus einem SPD-Arbeitspapier mit dem Titel "Ein neues, gerechtes Kindergeld" geht hervor, dass vor allem Geringverdiener-Familien entlastet werden sollen. Eltern mit einem gemeinsamen Brutto-Einkommen von 2500 Euro und zwei Kindern sollen in Zukunft 88 Euro mehr pro Monat erhalten. Das neue Kindergeld soll nach Einkommen gestaffelt werden. "Familien mit niedrigen und kleinen mittleren Einkommen - je nach Modell bis zu etwa 3000 Euro Brutto-Einkommen - erhalten mehr: Sie bekommen ein erhöhtes Kindergeld, das maximal 324 Euro beträgt", so das Papier. Nach Berechnungen der SPD wird das reformierte Kindergeld zwei bis drei Milliarden Euro kosten - abhängig von der endgültigen Ausgestaltung.

Einsparungen erhoffen sich die Sozialdemokraten durch die Abschaffung des 2002 eingeführten "Freibetrags für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung" (BEA). Dieser habe zu einer höheren Entlastung für die oberen Einkommensbezieher geführt. Für Spitzenverdiener übersteige die Entlastung durch die Steuerfreibeträge das Kindergeld in Höhe von 184 Euro für das erste und zweite Kind um rund 100 Euro.

Es müsse endlich Schluss damit sein, dass wohlhabende Eltern über die Kinderfreibeträge mehr Unterstützung für ihre Kinder erhalten als Normal- und Geringverdiener, sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig. Mit dem neuen Kindergeld werde die SPD für mehr Gerechtigkeit sorgen, kündigte Schwesig an.

Zentrales Element der Kindergeld-Reform ist die Zusammenführung des bisherigen Kindergelds mit dem Kinderzuschlag zu einer gemeinsamen Leistung für Familien mit niedrigem Einkommen. Alle anderen Familien sollen weiterhin das Kindergeld in seiner aktuellen Höhe erhalten: 184 Euro pro Monat für die ersten beiden Kinder, 190 Euro für das dritte Kind sowie 215 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.

Der Kinderzuschlag wird bislang Eltern gewährt, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und denen es nicht möglich ist, über ihr eigenes Existenzminimum hinaus den Bedarf der Kinder zu decken. Der Zuschlag liegt bei maximal 140 Euro pro Monat für ein Kind und wird höchstens für 36 Monate zusätzlich zum Kindergeld bezahlt. Nach den Plänen der SPD soll die Zusammenführung beider Maßnahmen auch zu einem vereinfachten Antragsverfahren führen.

Genauso wie das jetzige Kindergeld soll auch das SPD-Kindergeld voll auf die Hartz-IV-Regelsätze angerechnet werden. Dies soll sicherstellen, dass nur Geringverdiener-Familien profitieren, deren Einkommen oberhalb der Bedürftigkeitsgrenze liegen.