Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird in den nächsten zwei Monaten über Beschwerden zum Waffengesetz beraten, sagte Gerichtssprecher Bernd Odörfer. Im Juli 2010 hatten die Eltern zweier beim Amoklauf in Winnenden getöteter Schülerinnen Verfassungsbeschwerden eingelegt. Sie fordern ein Verbot tödlicher Sportwaffen. Sie argumentieren, das Waffengesetz stelle das Recht auf Ausübung des Schießsports über das Recht auf körperliche Unversehrtheit.