Autofahrer spielen oft auf Risiko, wenn „Knöllchen“ weniger kostet als Parkschein. Regierung will mit höheren Strafen reagieren.

Berlin. Falschparken in deutschen Städten soll nach mehr als 20 Jahren spürbar teurer werden. Die Verwarngelder von derzeit 5 bis 25 Euro fürs Parken ohne Schein oder bei abgelaufener Parkzeit sollen um je 5 Euro steigen, wie das Bundesverkehrsministerium am Montag in Berlin mitteilte.

Hintergrund seien entsprechende Wünsche von Ländern und Kommunen, da die aktuellen Sätze keine vorbeugende Wirkung mehr hätten. Viele Autofahrer verzichteten auf die Zahlung der Parkgebühr und nähmen lieber das Risiko ein relativ geringen Verwarngeldes in Kauf. Die aktuellen Sätze sind seit 1990 nicht mehr angehoben werden.

Die Neuregelung soll voraussichtlich zum 1. April 2013 in Kraft treten, wie das Ministerium erläuterte. Eine entsprechende Verordnung muss aber noch vom Bundesrat beraten und beschlossen werden. Damit wurden Informationen der „Saarbrücker Zeitung“ (Montag) bestätigt.

Konkret sollen bei Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten künftig 10 statt bisher 5 Euro fällig werden. Je 5 Euro teurer werden auch längere Parkzeitüberschreitungen: 15 Euro für bis zu eine Stunde länger als erlaubt, 20 Euro für bis zu zwei Stunden,

25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße. Die Erhöhungen um 5 Euro seien angemessen, argumentiert das Ministerium und verweist etwa auf deutlich gestiegene Bruttolöhne, verfügbare Einkommen und Verbraucherpreise von 1990 bis 2010.

Der ADAC zeigte Verständnis für die Anhebungen. Bisher sei es für manche Autofahrer oft ein Rechenexempel gewesen, einen Strafzettel in Kauf zu nehmen, wie ein Sprecher sagte. Wenn jemand Regelungslücken ausnütze und sehr lange stehen bleibe, gehe ein Parkplatz verloren, auf den ein anderer Fahrer warte. „Eine Parkraumbewirtschaftung in den Innenstädten macht schon Sinn.“ Gebühren dürften aber nicht exorbitant hoch sein.

Der Höchstsatz für Falschparker von 35 Euro soll weiterhin gelten, wenn es um schwerere Verstöße wie das Zuparken von Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätzen geht. Durch die Anhebung der anderen Sätze rechnet das Bundesverkehrsministerium mit Mehreinnahmen bei Ländern und Kommunen, die die Verwarngelder für Strafzettel kassieren. Die Höhe wurde nicht beziffert.