Der Mieterverein veröffentlicht die jüngsten Urteile in seinem aktuellen Magazin

Hamburg. Schimmel in der Wohnung, verstopfte Abwasserleitungen oder Nebenkosten für die Gartengestaltung - die Vielfalt der Streitereien, die Mieter und Vermieter vor Gericht austragen, ist groß. Das Abendblatt dokumentiert einige der jüngsten Urteile. Ausführlich werden diese in dem Magazin des Mietervereins zu Hamburg, das von Sonnabend an kostenlos unter der Telefonnummer 040/879790 angefordert werden kann, besprochen.

Schimmel in der Wohnung: Weil sich in mehreren Zimmern Schimmel gebildet hatte, minderte die Mieterin einer städtischen Wohnung ihre Miete um insgesamt fast 1200 Euro. Das Geld wollte die Wohnungsgesellschaft zurück. Die Richter befanden, dass ein Teil der Mietminderung unrechtmäßig war, weil die Mieterin ihre Wohnung nicht ausreichend gelüftet hatte. Sie war dadurch für den Schimmelbefall mit verantwortlich. Das Urteil macht deutlich, dass die Gerichte in Sachen ausreichender Belüftung inzwischen auch die Mieter in Haftung nehmen.

Warmwasseranlage: Die Mieter einer Wohnung verlangten, die Warmwasseranlage zu erneuern. Der Grund: Sie mussten erst 30 Liter ablaufen lassen, ehe das heiße Wasser die Temperatur von 55 Grad Celsius erreicht hatte. Diese Temperatur ist nötig, um Legionellen, die Lungenerkrankungen verursachen können, im Wasser zu verhindern. Das Gericht entschied zugunsten der Mieter, um eine Gefährdung ihrer Gesundheit auszuschließen.

Belüftungsanlage: Eine Vermieterin möchte eine Belüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung einbauen. Zum Belüften der Wohnung wäre dann das Öffnen von Fenster nicht mehr nötig. Zuvor war an der Außenfassade die Dämmung auf den neuesten Stand der Technik gebracht worden. Durch die Anlage würden Rohrleitungen in verschiedene Zimmern der Wohnung geführt und mit Spanplatten abgedeckt. Die Mietpartei lehnte die Baumaßnahme ab und erhielt vom Gericht recht. Ein entscheidender Punkt war das Fehlen der Wärmerückgewinnung. Dadurch sei die Einsparung von (Heiz-)Energie - einer der Hauptgründe für die Sanierung - nicht zu erreichen.

Abflussrohr verstopft: Bei einer Verstopfung des Abflussrohres werden die Kosten für die Reinigung in vielen Fällen den Mietern auferlegt. Im vorliegenden Fall hatte der Hauseigentümer einem Mieter, der ausgezogen war, die Kaution nicht zurückzahlen wollen. Der Grund: Der Toilettenabfluss war mit Zement verstopft und musste wieder freigelegt werden. Das Gericht gab dem Mieter recht, weil es in der Verhandlung zu dem Schluss kam, ein Fliesenleger habe Mörtelreste in die Toilette gekippt. Ein Handwerker hatte ausgesagt: Das sei "so üblich".