SPD und Grüne kritisieren unklare Haltung von Innenminister Friedrich

Berlin. Die SPD macht sich für einen gemeinsamen NPD-Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung noch vor der Bundestagswahl stark. "Gegen die NPD sollten wir große Entschlossenheit demonstrieren: Alle drei Verfassungsorgane sollten klagen", forderte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, in Berlin. Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach, warb zumindest für ein geschlossenes Vorgehen von Bundesrat und Bundesregierung. Der Bundestag sei dagegen nicht entscheidend, da es sich bei einem Antrag auf Parteiverbot um eine Aufgabe der Exekutive handle.

Die Innenminister der Länder kommen heute im Ostseebad Warnemünde zusammen, um eine Empfehlung für oder gegen ein neues NPD-Verbotsverfahren zu beschließen. Trotz der anhaltenden Skepsis Hessens und des Saarlands gilt es als sicher, dass die Minister zu einem neuen Anlauf raten werden. Auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nimmt an dem Treffen teil. Er hatte sich in der Vergangenheit immer skeptisch über ein neues Verbotsverfahren geäußert und vor den Gefahren gewarnt, falls der Anlauf wie bereits 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern sollte. Am Donnerstag dürften die Ministerpräsidenten das neue Verbotsverfahren bei einem Treffen in Berlin beschließen, ein Bundesratsbeschluss könnte dann am 14. Dezember fallen. Danach sind Bundesregierung und Bundestag am Zug, sich zu positionieren.

Oppermann betonte, die Erfolgsaussichten eines NPD-Verbotsverfahrens seien besser denn je. Er forderte Friedrich auf, endlich klar Stellung zu beziehen. "Wenn er gegen den Antrag ist, dann soll er das doch wenigstens offen zugeben", erklärte er. Auch die Grünen kritisierten Friedrich. "Es wäre Aufgabe eines Bundesinnenministers, für die Prüfung eines NPD-Verbotsverfahrens mit klarer Haltung voranzugehen", erklärte Fraktionschefin Renate Künast. Stattdessen trete Friedrich seit Tagen als oberster Bedenkenträger auf.

Den ersten Verbotsantrag hatten alle drei Verfassungsorgane als Zeichen der Geschlossenheit im Kampf gegen den Rechtsextremismus gemeinsam beim Verfassungsgericht gestellt. Das Verfahren scheiterte, weil die Partei bis in die Führungsebenen hinein mit V-Leuten unterwandert war und die Richter nicht ausschließen konnten, dass die staatlichen Spitzel die Partei mitsteuerten. Im Vorgriff auf ein neues Verbotsverfahren hatten die Innenminister ihre V-Leuten im April in den Vorständen der NPD abgeschaltet.